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„Der einmalige Soforteinzug war technisch nicht möglich, weshalb ich die außerordentlich teure Ratenzahlung in Anspruch nehmen musste.“

Negative Bewertung von Barclays

Für eine halbjährige Südamerikareise Anfang 2020 wünschte ich mir eine zweite Kreditkarte. Die von mir seit Jahren geschätzte und viel genutzte Airplus Mastercard könnte verloren gehen odergestohlen werden. Sicher ist sicher. Nach (allzu) kurzen Recherchen im Netz wurde ich auf dieBarclaycard Schwarz Visa aufmerksam (ohne zu wissen, dass diese auf den privaten Fernsehkanälen massiv beworben wird). Keine Jahresgebühr, kostenfreie Nutzung im In- und Ausland, selbst für Bargeldbezüge am Geldautomaten werden keine Gebühren erhoben. Eine „eierlegende Wollmilchsau“? Geschäftssitz in Irland – ich wurde misstrauisch. Hatte ich doch erst kürzlich widerliche Erfahrungen mit Ryanair gemacht, ebenfalls ein Unternehmen mit Sitz in Irland.

Schließlich waren die Konditionen so verlockend, dass ich doch einen Kartenantrag stellte. Ungewohnt war das Online-Verifizierungsverfahren für mich. Ein beauftragter Dienstleister verifiziert Identität und Unterschrift mit Hilfe der eingebauten PC-Kamera. Soweit so gut. Noch am selben Tag wurden mir die mehrseitigen Vertragsbedingungen elektronisch übermittelt. Erst jetzt interessierte ich mich für das Kleingedruckte. Schließlich nutzte ich seit Jahrzehnten Kreditkarten und weiß, wie diese funktionieren. Irritiert stellte ich fest, dass der Kartenumsatz nicht wie sonst üblich am Monatsende vom angegebenen Referenzkonto in voller Höhe abgebucht wird, sondern automatisch in einen Teilzahlungsvertrag mit über zweijähriger Laufzeit umgewandelt wird. Monatlich werden nur 4 % der Inanspruchnahme, so die Voreinstellung,mindestens jedoch 50 EUR, getilgt. Bei dem mir eingeräumten Kreditrahmen von 4.700 € würde da einiges an Kreditzinsen zusammenkommen. Die Tilgung kann auf maximal 10 %/Monat erhöhtwerden. Der Kredit selbst kostet sage und schreibe 18,38 %/Jahr. Ich war empört und kündigte den Vertrag via E-Mail unverzüglich.

Keine 30 Minuten später rief mich eine überaus freundliche, offenbar rhetorisch bestens geschulte Dame an. Sie klärte mich auf, dass es einen „einmaligen Soforteinzug“ gäbe, ich müsse mir also keine Sorgen machen. Dieser Soforteinzug müsse freilich monatlich neu aktiviert werden, das sei aber die einzige, leicht zu bewältigende Hürde. Schließlich ließe die monatliche Kontoübersicht hierfür genüg Zeit. Im monatlichen Online-Kontoauszug sei hierfür ein spezielles Kästchen vorgesehen. Dann kam ein „Wollen wir also die Kündigung zurückziehen?“. Ich willigte ein. Auf einen Versuch wollte ich es ankommen lassen. Wahrscheinlich war mein Vertrag aber schon bankintern mit einer Warnung versehen: Achtung, aufsässiger Kunde. Wie wahr diese Vermutung werden sollte, stellte sich wenig später heraus.

In São Paulo angekommen, wollte ich mich noch am Flughafen mit lokalem Bargeld versorgen. Das war schließlich ein wesentlicher Zweck der Karte. Ich versuchte es an zwei oder drei internationalen ATMs - jedoch vergeblich. Ich bekam nur „Transaktion nicht möglich"-Meldungen. In meinem Hotel angekommen, versuchte ich mich in mein Konto einzuloggen. Doch auch das ging nicht, wobei ich mich doppelt vergewisserte, auch die korrekten Zugangsdaten eingegeben zu haben. Es ging einfach nicht. Über ein Kontaktformular teilte ich meine Probleme Barclaycard Deutschland mit. Ich erhielt dann relativ schnell die Auskunft, dass die Reiseländer für Barhebungen Barclaycard einzeln mitgeteilt und erst freigeschaltet werden müssten! Ich war verblüfft. Das war mir vollkommen neu und machte mich erst recht misstrauisch. Aber der Onlinezugang zum Konto funktionierte auf einmal wieder und auch normale Kartenumsätze waren möglich. Was mich freilich störte, war, dass die Kartennutzung nicht durch PIN, sondern nur durch Unterschrift abgeschlossen wurde. Im Verlustfall könnte der Finder/Dieb die Karte zumindest bis zur Sperrung uneingeschränkt nutzen. Wie in vielen anderen Ländern auch wird die Unterschrift in Südamerika nirgends durch Abgleich mit einem Ausweis geprüft.

Ich tätigte dann einige (Test-)Umsätze. Nach Erhalt der ersten Monatsrechnung wollte ich nun den „einmaligen Soforteinzug“ aktivieren. Doch das ging nicht. Nach jedem der zahlreichen weiteren Versuche erschien der sinnleere, kryptische Hinweis: „Startdatum muss vor heute liegen“. Dieser Satz ist nicht zu verstehen und wurde meiner Meinung nach bewusst so gewählt. Es gibt keine Einstellfelder, die sich auf dieses mysteriöse „Startdatum“ hätten auswirken können. Vier oder fünfmal wandte ich mich an die Dame, mit der ich bereits wegen des Bargeldbezugs und der Online-Banking-Freischaltung korrespondiert hatte, erhielt jedoch keine Antwort. Man wollte mir offenbar nicht antworten.

Dann wurde ich massiver und drohte eine Anzeige bei der BaFin und negative Erfahrungsberichte im Netz an. Kaum zwei Tage später erhielt ich eine Antwort. Man entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten. Wörtlich hieß es: „Aufgrund einer technischen Herausforderung steht der einmalige Soforteinzug zur Zeit nicht bei allen Kunden zur Verfügung. Unsere Fachabteilungen arbeiten mit Hochdruck daran. Bedauerlicher Weise sind Sie einer dieser Kunden.“ Heute, sechs Wochen später, ist der einmalige Soforteinzug immer noch blockiert. Zufall? Glaube das wer will. Für mich steht fest, dass Bayclaycard missbräuchlich und betrügerisch arbeitet.

Scharf zu kritisieren ist für mich auch die Kontoübersicht. Aus der Kontoübersicht gehen nur die Endstände nach Tilgung hervor. Der Kunde kann den Zinsaufschlag nicht erkennen. Es sei denn er nimmt Bleistift und Taschenrechner zur Hand, der nominelle Zinsaufschlag und der Zinssatz selbst werden nicht ausgewiesen. Kontotransparenz wird damit bewusst nicht geboten. Dass die Kreditinanspruchnahme durch Ratenzahlung 18,38 %/Jahr kostet, fällt so überhaupt nicht auf. Im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen wird der Sollzinssatz zwar ausgewiesen, nicht aber in der Kontoübersicht. Ich habe alle Schaltfelder angeklickt, fand aber nirgends einen Hinweis auf den Zins und die übrigen Einzelpreise bzw. die Vertragsbedingungen. Im online abrufbaren Konditionenblatt heißt es unter „Sollzinsen bei Teilzahlung“: „müssen telefonisch erfragt werden“.

Wäre noch zu prüfen welchen Wechselkurs Barclaycard bei der Abrechnung anwendet. Möglicherweise tut sich Barclaycard auch hier gut, indem es den angewendeten Wechselkurs zuseinen Gunsten ändert. Hier würden Testkäufe mit verschiedenen Karten am selben Tag und Ort Aufschluss geben.

Da ich mich durch die Korrespondenz frühzeitig als „Risiko“, sprich als Soforteinzugskunde zu erkennen gegeben hatte, wurde mein Vertrag wahrscheinlich entsprechend markiert. Durch geeignete „Maßnahmen“ sollte ich zur Aufgabe gedrängt werden. Man war an mir nicht mehr interessiert. Das Geschäftsmodell der Barclaycard Schwarz Visa zielt offenbar darauf ab, dass es genügend vergessliche oder nachlässige Kunden gibt, die die Teilzahlungsfunktion in Anspruch nehmen, indem sie die voreingestellte 4%-Tilgung übersehen (oder im Einzelfall willentlich akzeptieren). Ich halte es für sehr gefährlich, dass die BaFin bei Kreditkartenverträgen eine Teilzahlungsvoreinstellung zulässt. Verbraucherschutz sieht anders aus. Ich werde deshalb bei der BaFin Anzeige wegen irreführender Werbung, Täuschung und Betrug durch Barclaycard Deutschland stellen.

Auch wenn ich mir durch diesen Erfahrungsbericht und die folgende Anzeige bei der BaFin selbstschade – Barclaycard wird meinen Kartenvertrag gewiss kündigen – liegt mir sehr daran, die Öffentlichkeit vor den perfiden, unseriösen Machenschaften von Barclaycard zu warnen. Nochbekomme ich im Tagesrhythmus E-Mails, wonach ich einen verbleibenden Verfügungsrahmen von 4.649,03 € habe. Was ist nur aus dem einst so sympathischen Irland geworden? Apple und anderen US-Giganten schenkt die irische Regierung Steuerschulden in zweistelliger Milliardenhöhe. Ryanair verhöhnt seine Kunden und Barclaycard zockt ab. Armes Irland. Quo vadis?

Erfahrungsbericht zu Barclays von HH
Diese negative Bewertung zu Barclays wurde uns am 24.03.2020 vom Nutzer HH übermittelt.
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