Einlagenhöhe
ab 100 € bis 100.000 €
Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum Anlagezeitpunkt (alle 12 Monate) auf das Zinspilot-Verrechnungskonto.
Zinskapitalisierung
Nicht möglich
Nicht möglich, da die Zinsen immer auf das Referenzkonto bei der Sutor Bank ausgezahlt werden und somit nicht weiter mitverzinst werden.
Automatische Wiederanlage
Ja
Es erfolgt am Laufzeitende eine automatische Wiederanlage des Festgeldbetrages für die gleiche Laufzeit, allerdings zu dem am Laufzeitende jeweils aktuell gültigen Zinssatz. Die Wiederanlage (Prolongation) lässt sich bis drei Bankarbeitstage vor dem Laufzeitende im Zinspilot-Anlagecockpit deaktivieren. Sie erhalten den Anlagebetrag inkl. Zinsen dann ausgezahlt.
Vorzeitige Kündigung
Nicht möglich
Eine vorzeitige Kündigung und Verfügung über das Geld ist in aller Regel nicht möglich. In Härtefällen und aus wichtigem Grund kann aber dennoch eine Kündigung möglich sein (z. B. bei schwerer Krankheit oder Insolvenz), sofern eine Weiterführung des Vertrages für den Anleger nicht zumutbar ist.
Eine Kontoeröffnung ist erst ab 18 Jahren möglich. Kinder/Minderjährige sind damit von der Anlage ausgeschlossen.
Gemeinschaftskonto
Nicht möglich
Dieses Konto kann leider nur als Einzelkonto und nicht als Gemeinschaftskonto eröffnet werden.
Bonus
bis zu 100 € (bis 01.02.2020)
Der Bonus ist gestaffelt und richtet sich nach der Höhe der Erstanlage (nicht nach der Laufzeit des ausgewählten Produkts). Bei einem Anlagebetrag ab 5.000 € erhält man bspw. einen 10 € Willkommensbonus und bei einem Anlagebetrag ab 80.000 € erhält man einen 100 € Willkommensbonus. Für die Teilnahme an dieser Bonusaktion ist eine einmalige Anmeldung mit einer bei Zinspilot registrierten E-Mail-Adresse erforderlich. Anmeldung und Erstanlage müssen im Zeitraum vom 03.09. – 01.02.2020 erfolgen. Bonifiziert wird ausschließlich die erste erfolgreiche Anlage im genannten Zeitraum. Voraussetzung für den Erhalt des Willkommensbonus ist eine Mindestanlagedauer von 3 Monaten für alle Produkte. Diese Aktion ist mit keiner anderen Bonusaktion (z.B. Kunden werben Kunden) kombinierbar.
Steuer
Gemischte Besteuerung
Die Rietumu Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, 20 % der Zinserträge an den lettischen Staat in Form einer nationalen Quellensteuer abzuführen. Sie können diese Steuer durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes bei Zinspilot bis spätestens 10 Bankarbeitstage vor Zinszahlung auf 10 % reduzieren.
Die Zinspilot-Partnerbank, bei der Ihr Zinspilot-Verrechnungskonto geführt wird, zieht von den vollen Zinsen (Bruttozinsertrag bei der Produktbank) automatisch die deutsche Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ab und verrechnet dabei auch automatisch die in Lettland abgeführten 10 %. Die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP für die ab dem 01.01.2018 über Zinspilot erzielten Zinserträge entfällt damit für einen Großteil der Anleger in der Steuererklärung. Ausnahmen können zum Beispiel bestehen, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, aber der Übermittlung des Kirchensteuer-Merkmals gegenüber Ihrer Partnerbank widersprochen haben oder falls Sie andere Kapitaleinkünfte erzielen, die die Abgabe der Anlage KAP erfordern.
Sofern Sie wünschen, können Sie bei der Zinspilot-Partnerbank wie in Deutschland üblich Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen hinterlegen, um die deutsche Besteuerung bis zur Höhe des Freistellungsauftrages zu vermeiden. Sind die Zinserträge dadurch von der Besteuerung befreit, kann allerdings die in Lettland abgeführte Quellensteuer nicht mehr verrechnet werden.