Können Sie mir nähere Informationen zur Besteuerung der Zinserträge bei Exporo mitteilen?
Die Crowdinvesting-Plattform Exporo zieht als Plattform-Betreiber keine Abgeltungsteuer von den Zinserträgen ab. Sie erhalten daher 100 % der erwirtschafteten Zinsen ausgezahlt. Damit ist das Ganze aber noch kein Steuersparmodell, denn Sie sind zur Angabe der Kapitalerträge in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet (Anlage KAP). Das Finanzamt stellt Ihnen dann im Rahmen des Steuerbescheids 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag) und ggf. zusätzlich noch Kirchensteuer in Rechnung. Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unterhalb der 25 % liegt, zahlen Sie ggf. aber auch weniger Steuern. Dies hängt aber von Ihrer persönlichen Steuersituation ab und sollte von einem fähigen Steuerberater geprüft werden.
Grundsätzlich gilt, dass keine Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen (NVA-Bescheinigung) möglich sind, da schlichtweg keine Steuern abgeführt werden.
Darüber hinaus sei mir an dieser Stelle noch einmal der Hinweis erlaubt, möglichst breit über viele Crowdinvesting-Projekte zu streuen. Nur so können Sie langfristig mögliche Verluste durch Projektausfälle kompensieren, denn eine Einlagensicherung gibt es hier nicht (siehe Risikohinweise).
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