Danke Dir! Ich glaube, wir müssen diese Begriffe aber mal genau definieren, da sie so oft synonym verwendet werden :-( ...
Zinsgutschrift = Gutschrift der Zinsen auf dem Festgeldkonto; Die Zinsen werden mit angelegt und stehen nicht zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Zinsauszahlung = Gutschrift der Zinsen auf einem internen oder externen Referenzkonto, von dem sie zur weiteren Verwendung wegtransferiert werden können.
Spiegelt das so auch dein Verständnis der zwei Begriffe wider?