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Allianz Einlagensicherung

Allianz Einlagensicherung

Einlagen der Allianz sind über die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer (Protektor Lebensversicherungs-AG) abgesichert, theoretisch in unbeschränkter Höhe. Es ist allerdings unklar, ob auch hier der rechtlich einklagbare Anspruch auf Entschädigung bis zur Grenze von 100.000 € besteht oder sich sogar auf den kompletten Anlagebetrag bezieht. Entsprechend konkrete Angaben lagen uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes leider nicht vor.

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