Ich habe nicht bedacht, dass ich ein Wiederanlegen meines Festgeldes nach Ablauf der Laufzeit vorab per Häkchen an entsprechender Stelle ablehnen muss. kann ich von dem 14tägigen Widerrufsrecht - ich befinde mich noch in diesem Zeitraum - auch im Falle der Prolongation Gebrauch machen?
Es wäre sehr wichtig für mich, da ich ein Teil des Geldes zur Aufstockung meiner niedrigen Rente dringend brauche