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Frage zur Einzahlung auf ein niederländisches Bankkonto

Frage zur Einzahlung auf ein niederländisches Bankkonto

Anonymer PosterJojost (Gast) am 07.01.2025

Zahle ich das Geld auf ein holländisches Konto ein ?

Star der CommunityHans-Jürgen am 07.01.2025

Ja! Bei der Eröffnung eines Online-Sparkontos bei der Ayvens Bank erhältst Du eine niederländische Bankverbindung.
VG Hans-Jürgen

Anonymer PosterJojost (Gast) am 10.01.2025

Danke Hans-Jürgen für Deine rasche Antwort. Ich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 10.01.2025

@Jojost
Gern geschehen. Ich verstehe auch Deine Skepsis bzgl. der "Dokumentenaversion" der Ayvens Bank (bzw. früher: LeasePlan Bank), die für mich auch befremdlich war (vgl. auch meinen Kommentar vom 24.03.24 -
https://www.kritische-anleger.de/ayvens-bank/festgeld/anlage-bei-leaseplan-5-jahre-3-9-prozent-zinsen-steuerliche-aspekte/#Beitrag_15012 ).
Wenn Du damit aber klarkommst, dann kann ich Dir die Ayvens Bank auf jeden Fall empfehlen.
Dass man bei Festgeldanlagen gar nichts an die Hand bekommt, hat zumindest bei meinen Anlagen nicht gestimmt. Nach Anlage der Festgelder habe ich eine E-Mail erhalten, mit der mir eine Festgeldanlage mit allgemeinen Informationen zu Beginn der Anlage, zur Zinszahlung und zum Verfahren bei Ende der Laufzeit bestätigt wurde.
Die Erträgnisaufstellungen, die stets Anfang Februar zur Verfügung standen, enthielten alle notwendigen Angaben für die Steuererklärung und könnten dem Finanzamt bei Bedarf sicherlich auch als Nachweis vorgelegt werden.
Auf eine Anfrage per E-Mail, ob ich als ehemaliger Kunde ggf. auch ohne Video-Ident wieder Kunde werden könnte, hatte ich nach einigen Tagen eine erschöpfende - wenn auch negative - Antwort.
Wenn ich persönlich keine Abneigung gegen Video-Ident-Verfahren hätte, würde ich bei den anhaltend sehr guten Festgeldkonditionen sicherlich sofort wieder Kunde der Ayvens Bank werden.
Das ist meine Sichtweise, entscheiden kannst Du das aber nur selbst.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 11.01.2025

Jojost: Ihre Argumentation ist unvollständig und damit irreführend und unredlich, denn Finanztip empfiehlt die Ayvens - Bank. Das haben Sie unterschlagen. :(

Registriertes Community-MitgliedBunkie am 11.01.2025

Ja, die Empfehlung von Finanztip geht schon übereinen sehrlangen Zeitraum.

Anonymer PosterJojost (Gast) am 18.01.2025

@ Hans-JürgenVielen Dank Hans-Jürgen für Deine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer PosterJojost (Gast) am 19.01.2025

@ Bunkie
Hallo Bunkie. Ich komme erst jetzt dazu, auf Deine Antwort vom 11.01.2025 zu reagieren, die Du auf den Beitrag von Kathrin vom 11.01.2025 geschrieben hast.
Deine Antwort verstehe ich so, dass sich Dein Ja nur auf die Aussage von Kathrin bezieht, wonach Finanztip die Ayvens - Bank empfiehlt und nicht auf den Rest der Aussage von Kathrin.
Ich gehe weiter davon aus, dass Du meinen an Hans-Jürgen gerichteten Beitrag vom 10.01.2025 vollständig gelesen hast.
Ich habe eindeutig ausgeführt ....auch wegen eines Beitrags auf Finanztip vom 24.09.2024 mit folgendem Inhalt: Nach dem Doppelpunkt habe ich den zitierten Beitrag in Anführungszeichen und Schlusszeichen gesetzt.
Es war also eindeutig zu erkennen, dass es sich nicht um eine Argumentation von mir handelt, sondern um den Beitrag eines Dritten, der mich nachdenklich gemacht hat.
Von Unvollständigkeit, Irreführung, Unredlichkeit und Unterschlagung - wie es Kathrin in die Welt geblasen hat - kann also nicht die Rede sein.
Ich kann ja wohl nicht das gesamte Internet in meinen Beitrag aufnehmen, wenn ich zu einem Beitrag eines einzelnen Dritten die Meinung von Hans-Jürgen einholen will.