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Klärung zur Meldung von Festgeldanlage bei der Bundesbank gesucht

Klärung zur Meldung von Festgeldanlage bei der Bundesbank gesucht

Star der CommunityHans-Jürgen am 15.04.2024

@gerdchen
Hast Du eigentlich eine Klärung erreichen können, wie mit der Anlage eines Festgeldes über 15.000 € (Anlagedauer: 5 Jahre) bei der LeasePlan Bank bezügl. der Meldung bei der Deutschen Bundesbank umzugehen ist?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedW F am 16.04.2024

Am 13.04.2024 hatte ich drei Festgelder für jeweils 5000 Euro mit Laufzeiten von drei bis fünf Jahren bei der Leaseplan Bank angelegt und die Anlage per E-Mail am 16.04.2024 mit der elektronischen Post an meldefragen-private@bundesbank.de gemeldet.
Soeben hat mir ein Mitarbeiter der Bundesbank per E-Mail bestätigt, dass ich der Meldepflicht nachgekommen bin und der Betrag von 15.000 Euro in die Statistik aufgenommen wurde.

Registriertes Community-MitgliedGerdchen am 16.04.2024

Hallo ,hier noch mal eine Rückmeldung bezügl. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 16.04.2024

Danke für die Rückmeldung. Jetzt haben wir einmal eine klare Aussage von maßgeblicher Stelle.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedRobin1 am 16.12.2024

@gerdchenvielen Dank für die Info . Meine Frage, wenn die Meldung am Telefon bei Bundesbank ohne Namen und Kontonummer ist dann wie kann man später nachweisen dass man sich gemeldet hat . Es sieht so aus das dass nur eine Statistik ist wenn Namen und Konten nicht erfasst sind !

Star der CommunityHans-Jürgen am 16.12.2024

@Robin
Deine Frage, wie man die Erfüllung der Meldepflicht im Bedarfsfall nachweisen kann, ist durchaus berechtigt. Da Du richtig angibst, dass es sich hierbei "nur" um eine statistische Erhebung handelt, stellt sich ohnehin die Frage, ob überhaupt das Interesse oder die Möglichkeit besteht, unterbliebene Meldungen aufzuspüren und zu ahnden. Aus dem empfundenen "Desinteresse" bei meinen Meldungen in diesem Jahr würde ich eher schließen, dass die Bußgeldandrohung durch den Gesetzgeber nur dazu nötigen soll, das Ganze ernst zu nehmen.
Ab dem 01.01.2025 tritt eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft. Ab dann sind nur noch Beträge über 50.000 € (bisher 12.500 €) meldepflichtig. Damit können wir "Kleinsparer" dieses Thema dann wohl abhaken.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedSturmmi am 17.12.2024

Habe heute morgen mit der Bundesbank telefoniert. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer PosterThomas13 (Gast) am 06.01.2025

Unglaublich. Damit ist diese Meldung doch ein Witz!
Wenn ich telefonisch melden kann ohne Namen und ohne Kontonummer, wie will mir dann irgendwann jemand nachweisen, dass ich meiner Meldepflicht nicht nachgekommen bin?

Star der CommunityHans-Jürgen am 06.01.2025

@ Thomas
Diese Meldung ist kein Witz, sondern es besteht die gesetzliche Verpflichtung, sie vorzunehmen. Es geht also primär nicht darum, jemandem nachzuweisen, dass er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, sondern darum, dass jeder seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen hat.
Das kann man m. E. auch mit der jährlichen Steuererklärung vergleichen. Du musst sie wahrheitsgemäß anfertigen, dann hat das Finanzamt auch keinen Grund bzw. keine Möglichkeit, dir nachzuweisen, dass Du etwas absichtlich verschwiegen oder verfälscht hast.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedBunkie am 07.01.2025

DieVersteuerungder Zinsen mussbei der Steuer ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!