
Hat es seine Richtigkeit, dass mein Ehepartner kein Festgeldkonto bei der Lease Plan Bank einrichten kann, wenn ich bereits ein Festgelkonto dort eingerichtet habe mit der Begründung, dass unser Referenzkonto ein Gemeinschaftskonto ist.
Wir haben dies bei allen anderen Banken ohne irgendwelche Schwierigkeiten praktiziert.
Ich könnte zwar auf meinen Namen weitere Festgeldkonten eröffnen, möchte aber nicht Gefahr laufen, bei Überschreitung von 100.000 EUR bei einer Bankpleite nicht abgesichert zu sein.
Das widerspricht m.E. den Angaben im FAQ-Bereich auf der Website der Bank: "Wir bieten nur individuelle Online-Sparkonten an. Sie können also kein Gemeinschaftskonto eröffnen. Sie können jedoch ein Gemeinschaftskonto als Referenzkonto an Ihr individuelles Online-Sparkonto koppeln. Dabei setzen wir voraus, dass Sie als Anfrager eines Online-Sparkontos bei der LeasePlan Bank auch Kontoinhaber dieses Gemeinschaftskontos sind. Das Gemeinschaftskonto kann von beiden Kontoinhabern als Referenzkonto bei der LeasePlan Bank verwendet werden" (https://www.leaseplanbank.de/hilfe-und-kontakt#ein-online-sparkonto-eroeffnen-kann-ich-bei-der-leaseplan-bank-auch-ein-gemeinschaftskonto-er%C3%B6ffne). Somit sollte es durchaus möglich sein, dass beide Inhaber von Gemeinschaftskonten jeweils eigene Festgeldkonten eröffnen, für die dann auch jeweils die 100.000 €-Einlagensicherungsgrenze pro Kunde und Bank gilt. So wie ich das verstehe, muss allerdings jeder Festgeldkunde zunächst ein eigenes Online-Sparkonto (= Tagesgeldkonto) eröffnen, um die Festgeldangebote nutzen zu können.
Ich muss mich korrigieren! Die von mir ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!