Menü
Tagesgeld 3,25%Festgeld 3,20%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Banca CF+  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Steuerliche Behandlung ausländischer Banken bei Weltsparen-Konten erläutert.

Steuerliche Behandlung ausländischer Banken bei Weltsparen-Konten erläutert.

Registriertes Community-MitgliedJosef am 07.07.2024

Ich habe festgestellt, dass sowohl dieses "Wochenkonto" von "Banca CF+" als auch das von der "Izola Bank" offensichtlich steuerlich wie deutsche Banken behandelt werden, d.h. Weltsparen behält die Steuern ein, sofern kein Freistellungsauftrag eingereicht wird. Steht so in den PDF's. Orientiert sich offenbar daran, wie das bei Zinspilot gehandhabt wurde. Also das sollte auch hier bei KA so hinterlegt werden. Viele Grüße!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 09.07.2024

Danke Dir für den Hinweis Josef! Interessant! Es scheint in der Tat so zu sein, dass einige Wochenkonten als Treuhandkonten geführt werden und dabei die Raisin Bank die deutsche Abgeltungssteuer abführt. Das scheint für die FCM Bank, die Izola Bank, die Novum Bank und die CreditPlus zu gelten, allerdings nicht die Banca CF+. Habe ich jetzt hiermit alles aktualisiert :-)

Registriertes Community-MitgliedJosef am 09.07.2024

Gerne :) Aber ich denke, das gilt auch für die CF+. Folgendes steht im PDF unter "Besteuerung":
Als Privatanleger unterliegen Sie mit Ihren Zinserträgen der Kapitalertragsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer in Deutschland. Ein ggf. erforderlicher Steuereinbehalt erfolgt durch die Raisin Bank AG, die für die Ermittlung und Abführung von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet ist. Einen Freistellungsauftrag können Sie im Onlinebanking von WeltSparen bis zum 15. Dezember des Steuerjahres elektronisch stellen.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 10.07.2024

Hi Josef, das ist ja komisch. Wenn ich auf https://www.weltsparen.de/angebote/banca-cf-wochenkonto-cfp101/ das Produktinformationsblatt aufrufe, steht unter 3. Besteuerung Folgendes: "Als Privatanleger unterliegen Sie mit Ihren Zinserträgen der Besteuerung im Land Ihrer Steueransässigkeit. Die Zinserträge müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Alle erforderlichen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In Italien wird für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland keine Quellensteuer auf Zinserträge erhoben. Einen Freistellungsauftrag können Sie für Anlagen im Ausland nicht stellen ... "

Kannst du dir erklären, wie wir zu so unterschiedlichen Dokumenten kommen? Worüber hast du dein PDF gefunden?

Registriertes Community-MitgliedJosef am 10.07.2024

Hallo Stefan,
tatsächlich, als ich das PDF heue nochmal runtergeladen habe, stand es so drin wie Du schreibst.
Ich hatte mein PDF (mit dem anderen Text) am 27.6. runtergeladen, also vor ziemlich kurzer Zeit und beide Versionen sind mit "Stand Juni 2024" gekennzeichnet. Da hat also Weltsparen kurzfristig das PDF geändert, ohne das irgendwie ersichtlich zu machen. Eher schwach von Weltsparen, finde ich. Und ich wäre mir jetzt auch nicht sicher, welche Variante gültig ist. Vielleicht magst Du mal bei denen nachfragen? Ich fände es eigentlich logisch, wenn alle Wochenkonten diesbezüglich gleich behandelt werden. Also vielleicht ist hier die neuere Version fehlerhaft.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 11.07.2024

Schon komisch oder? Generell glänzt WeltSparen im Moment nicht gerade mit Genauigkeit und Konsistenz bei den Produktangaben :-(

Generell müssen wir uns an das halten, was WeltSparen auf der Webseite zeigt, denn das ist für uns die Referenz. In deren Tagesgeld-Vergleich wird das Konto derzeit nicht als Treuhandkonto geführt, insofern würde ich mich bis auf Weiteres daran orientieren.

Registriertes Community-MitgliedJosef am 11.07.2024

Ich hab jetzt selber mal bei Weltsparen nachgefragt. Bin gespannt was sie antworten...

Registriertes Community-MitgliedJosef am 11.07.2024

Wo siehst Du das, ob ein Angebot als Treuhandkonto geführt wird? Ich sehe nur im PDF, wie die Steuern gehandhabt werden. Gibt es irgendwo noch eine Information, Treuhandkonto oder nicht?

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 12.07.2024

Danke Dir Josef! Gib gern mal weiter, was sie antworten ...

Bzgl. Treuhandkonten: Die starten in aller Regel bei 1 € Mindestanlage und im PDF steht auf Seite 1 immer "Voraussetzung für die Anlage ist eine mit der Raisin Bank AG abgeschlossene Treuhandvereinbarung".

Registriertes Community-MitgliedJosef am 12.07.2024

Vielen Dank, Stefan. In meinem zunächst für die Banca CF+ heruntergeladenen PDF war dieser Satz "Voraussetzung für die Anlage ist eine mit der Raisin Bank AG abgeschlossene Treuhandvereinbarung" nicht vorhanden, aber trotzdem dann die Bemerkung zum Steuerabzug durch Weltsparen.
Ich habe auch bereits eine Antwort von Weltsparen bekommen. Man hat mir bestätigt, dass die CF+ nicht im Treuhandverfahren geführt wird und deshalb keine Steuern automatisch abgeführt werden.
Also Du hast alles richtig gemacht, und meine erste PDF-Datei war fehlerhaft.
Ich fände es gut, wenn Weltsparen diese Informationen, ob Treuhand oder nicht bzw. Steuerabzug oder nicht direkt auf der Weboberfläche anzeigen würde und man nicht dafür immer ins PDF schauen müsste.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 12.07.2024

Danke Dir fürs Feedback Josef! Ja, in der Tat wäre es schöner, wenn das direkt auf der Weboberfläche kommuniziert würde :-(