Menü
Tagesgeld 4,00%Festgeld 3,00%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  BankB  ⟩  Rating & Bonität
BankB Rating & Bonität

BankB Rating & Bonität

Grundsätzlich ist für die Sicherheit einer Anlage der BankB sowohl die Bonität der Bank selbst (Bankrating) als auch die Bonität des Landes, das für die Einlagensicherung zuständig ist (Länderrating), relevant.

Rating der BankB

BankB Rating - Bonität der Bank

Zur BankB liegt uns derzeit kein Rating und damit keine Einschätzung der Bonität durch eine Ratingagentur vor. Das ist jedoch nicht ungewöhnlich, da Banken wie die BankB für die Erstellung solcher Ratings selber zahlen müssen, was sehr schnell sehr teuer werden kann. Daher leisten sich eigentlich fast nur größere Banken diesen Luxus, denn diese erzielen durch ein Rating ggf. größere Ersparnisse bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt. Dass die BankB über kein Rating von Fitch, Moody’s oder S&P verfügt, ist also nicht automatisch ein Zeichen für eine geringe Sicherheit der Bank.

Rating Belgiens

Rating Belgiens - Bonität des Heimatlandes

Die Einlagensicherungssysteme in Europa verfügen nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel, weshalb selbst mittelgroße Bankpleiten zu Engpässen bei der Entschädigung von Anlegern führen können. In der Vergangenheit ist in solchen Fällen immer der jeweilige Heimatstaat eingesprungen. Zur Bewertung der Sicherheit der BankB macht es daher durchaus Sinn, sich das Rating des Heimatlandes (Belgien) anzuschauen, denn dieses gibt Auskunft darüber, ob das Land im Falle einer größeren Bankenpleite überhaupt in der Lage wäre, zusätzliche Mittel zur Stützung des Einlagensicherungsfonds am Geldmarkt aufzunehmen.

Aktuell liegen uns zu Belgien drei Ratings vor: AA (Standard & Poors), Aa3 (Moody's) und AA (DBRS). Damit verfügt Belgien über eine sehr gute Bonität. Das Land dürfte daher auch in turbulenten Zeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Probleme haben, Kredite zur Stützung der Einlagensicherung aufzunehmen. Unabhängig vom Rating Belgiens sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass der Staat rein rechtlich nicht zum Eingreifen verpflichtet ist, sollte seine Einlagensicherung über ungenügend Mittel zur Entschädigung der Anleger der BankB verfügen.

Weiterführende Links

Weitere Links zur BankB