Hallo Herr Erlich, da ist was unstimmig: Italienische Einlagensicherung, ja, unter "Steuern" dann "Sitz in Spanien" und entsprechende Quellensteuer ? Vmtl. ein Fleißfehler. Vielen Dank, schönen Abend.
Da musste ich selber erstmal nachgucken :-) Aber ist tatsächlich so: Es gilt die italienische Einlagensicherung, aber es wird entsprechend der spanischen Regeln besteuert. Wahrscheinlich so ein Fall wie in DE mit den Zweigniederlassungen ausländischer Banken. Besteuern nach deutschem Recht, aber die Einlagensicherung des Heimatlandes gilt (z. B. J&T, Renault Bank Direkt etc.).