In den "Anlage und Geschäftsbesorgungsbedingungen Deutsche Bank ZinsMarkt -Festgeld (250610)" heisst es unter II.1.(2) u. a.:
"Der Anleger ist einverstanden, dass seine Anlagen mit denen der anderen Anleger GESAMMELT bei der Anlagebank angelegt werden. Die Anlage erfolgt jeweils dadurch, dass die Bank IN EIGENEM NAMEN und [Anmerkung des Verfassers: also lediglich] FÜR RECHNUNG des Anlegers die jeweilige Anlage mit der Anlagebank abschliesst."
Ferner heisst es unter II1.(3): "Der Anleger ist einverstanden, dass seine Anlagen mit denen der anderen Anleger GESAMMELT bei der Anlagebank angelegt werden."
Wieso sollte bei der Anlagebank die gesetzliche Einlagesicherung von 100.000 € pro Anleger greifen, wenn die Deutsche Bank das Geld gesammelt in ihrem eigenen Namen, also nicht auf den Namen des einzelnen Anlegers bei der Anlagebank anlegt?
@ Kleinanleger_1901: Wegen § 7 Abs. 4a Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
(https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/__7.html). Siehe auch: https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/02_treuhandsammelkonten_einlagensicherung.html;jsessionid=97E2B7960F05F13D24AF10727A5A141A.internet002
Super, vielen Dank für die Information! → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!