Menü
Tagesgeld 3,40%Festgeld 3,44%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Deutsche Bank ZinsMarkt  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Einlagesicherung bei Sammelanlage über DB ZinsMarkt

Einlagesicherung bei Sammelanlage über DB ZinsMarkt

Registriertes Community-MitgliedKleinanleger_1901 am 12.12.2025

In den "Anlage und Geschäftsbesorgungsbedingungen Deutsche Bank ZinsMarkt -Festgeld (250610)" heisst es unter II.1.(2) u. a.: 
"Der Anleger ist einverstanden, dass seine Anlagen mit denen der anderen Anleger GESAMMELT bei der Anlagebank angelegt werden. Die Anlage erfolgt jeweils dadurch, dass die Bank IN EIGENEM NAMEN und [Anmerkung des Verfassers: also lediglich] FÜR RECHNUNG des Anlegers die jeweilige Anlage mit der Anlagebank abschliesst."
Ferner heisst es unter II1.(3): "Der Anleger ist einverstanden, dass seine Anlagen mit denen der anderen Anleger GESAMMELT bei der Anlagebank angelegt werden."
Wieso sollte bei der Anlagebank die gesetzliche Einlagesicherung von 100.000 € pro Anleger greifen, wenn die Deutsche Bank das Geld gesammelt in ihrem eigenen Namen, also nicht auf den Namen des einzelnen Anlegers bei der Anlagebank anlegt?

Star der CommunitySpooky78 am 12.12.2025

@ Kleinanleger_1901: Wegen § 7 Abs. 4a Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
(https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/__7.html). Siehe auch: https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/02_treuhandsammelkonten_einlagensicherung.html;jsessionid=97E2B7960F05F13D24AF10727A5A141A.internet002

Registriertes Community-MitgliedKleinanleger_1901 am 14.12.2025

Super, vielen Dank für die Information! → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!