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Frage zur Einlagensicherung bei ETF-Investments und Depots

Frage zur Einlagensicherung bei ETF-Investments und Depots

Anonymer PosterWerner3 (Gast) am 15.07.2021

Hallo Herr Ehrlich,
zunächst mal ein großes Kompliment für den Beitrag und Ihre engagierte Arbeit, auf all die Fragen hier möglichst fundiert zu antworten! Klar und objektiv. Große Klasse!

Ich bin auch "beginner" und habe erst vor zwei Monaten zwei ETF-Sparpläne eingerichtet. Recherche war umfangreich, vorrangig über Stiftung Warentest und Finanztest - mE noch am unabhängigsten. Jetzt habe ich diese Seite gefunden - endlich einmal ein kritische Seite zum Thema. Erleichtert bin ich, dass zu ETF´s auch hier grundsätzlich große Zustimmung herrscht.

Nun zu meiner Frage: ich habe zwei ähnliche MSCI-World bei ingDIBA und Scalable je zur Hälfte als Sparplan angelegt. Der Grund für Splittung ist die zu erwartende Größenordnung insgesamt größer 100 T€, Stichwort Einlagensicherung. Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob die Einlagensicherung bei einem Investment in ein Depot / ETF überhaupt greift. Schließlich liegt das Geld nicht mehr bei der Bank...?

Können Sie dies hier bitte einmal verständlich erklären.

Vielen herzlichen Dank!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 17.07.2021

Grundsätzlich gibt es dazu zwei Punkte zu sagen:

1) Aktiendepots sind Eigentum des Depotinhabers (anders als Kontoguthaben, ein gängiges Missverständnis übrigens) und werden als Sondervermögen nur von der Bank verwahrt. Ihr Aktiendepot taucht somit nicht in der Bilanz der Bank auf, anders als Ihr Guthabenkonto (Tagesgeld, Girokonto oder auch das Verrechnungskonto Ihres Depots). Daher unterliegen Depots eigentlich keinem Insolvenzrisiko. Geht die Bank pleite, wird man Ihnen im Rahmen des Abwicklungsverfahrens einfach die Möglichkeit geben, die Wertpapiere zu einer anderen Bank zu transferieren.

2) Da man aber ja nie 100 % sicher sein kann, dass Banken immer alles so machen, wie das der Gesetzgeber vorschreibt (reine Verwahrung von Wertpapieren), gibt es eine Sonderform der Entschädigung bei der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken). Diese zahlt 90 % des Depotwertes, allerdings maximal 20.000 €, sollte eine Bank tatsächlich mal komplett betrügen und Ihre Wertpapiere nicht etwa nur verwahren, sondern damit spekulieren und ggf. verlieren. So ein Fall kam meine ich mal vor, ist aber eigentlich sehr sehr selten, jedenfalls deutlich seltener als normale Bankeninsolvenzen und Entschädigungen von Einlagen, insofern würde ich mir darum keine großen Gedanken machen.

Das Fazit: Zwei Depots schaden nie, auch im Sinne Ihrer Handlungsfähigkeit, sollte ein Broker mal Opfer eines IT-Angriffs werden oder Ähnliches. So etwas halte ich eher für wahrscheinlich als dass eine Bank gesetzeswidrig Ihre Wertpapiere veruntreut :-) Daher: Ich würde an Ihrer Stelle alles so lassen wie bisher. Wie immer ist das aber nur meine persönliche Meinung ;-)

Mit besten Grüßen

Stefan Erlich