Menü
Tagesgeld 3,25%Festgeld 3,07%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Community  ⟩  Forum  ⟩  Festgeld & Co.  ⟩  Thema
Angabe und Nachweis von Zinserträgen in der Anlage KAP.

Angabe und Nachweis von Zinserträgen in der Anlage KAP.

Registriertes Community-MitgliedMonti am 30.10.2023

Anlage KAP - muss ich die Zinserträge, die ich bei verschiedenen Banken erwirtschaftet habe, detailliert in der Anlage kap angeben oder kann ich sie zusammenfassen zu einer Summe? Benötige ich dafür Belege, die ich einsenden muss? Und gibt es von Zinspilot und Weltsparen eine Steuerbescheinigung, aus der die Zinserträge hervorgehen? Ich freue mich auf hilfreiche Antworten und danke euch schon jetzt!

Besonders engagiertes MitgliedUli am 30.10.2023

@Monti,
ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit dem Steuersparer von Lidl.
Bei dem Programm hast Du zwei Möglichkeiten, die Zinserträge zu verbuchen.

1. Du addierst alles vorher, da musst Du Deine gesamten Freistellungsbeträge dagegen eingeben.
2. Du verbuchst jede Bank separat, den Freistellungsauftrag dagegen.

Bei 2. addiert das Programm die Eingaben, und Du hast später immer wieder eine Kontrollmöglichkeit zu den einzelnen Steuerbescheinigungen.
Persönlich mache ich meine Steuererklärung nach letzterem Punkt.
Die Steuerbescheinigungen müssen in der Regel dem Finanzamt nicht mehr vorgelegt werden, denn die Zinseinnahmen müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern melden.

Star der CommunitySpooky78 am 30.10.2023

Wenn man die Steuererklärung über das ELSTER-Online-Portal einreicht, besteht leider - anders als früher bei der ELSTER-Formular-Software - nicht die Möglichkeit, die Daten jeder Bank separat einzugeben, sondern man muss die Beträge selbst addieren und die jeweilige Summe in die entsprechenden Zeilen eintragen. Daher habe ich mir auch eine Excel-Tabelle erstellt, mit der ich die jeweiligen Gesamtbeträge errechnen kann. Sie hilft mir auch dabei, einen Überblick zu behalten, welche Steuerbescheinigungen noch ausstehen.

Wie von Fred bereits erläutert, ist die Einreichung von Belegen grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt bei ungewöhnlichen Einträgen (z.B. negativen Werte aufgrund von Wertpapiergeschäften oder bestimmten Fondsanlagen) eine nachträgliche Einreichung verlangt. Diese ist aber auch auf elektronischem Wege via ELSTER möglich.

Die Steuerbescheinigungen für Fest- oder Tagesgeldanlagen erhält man i.d.R. direkt von der jeweiligen Bank. Zumindest war das bei allen deutschen Banken so, über die ich bisher via WeltSparen Geld angelegt habe. Bei den ausländischen Instituten kann das eventuell anders sein. Von WeltSparen habe ich bislang immer nur einen Ausweis zu meinem dortigen ETF-Portfolio bekommen (es gab zwar auch eine Bescheinigung der Raisin-Bank, aber da dort keine Zinsen anfallen, war das stets eine "Null-Meldung" ohne steuerliche Relevanz). Da ich allerdings auch noch über ein weiteres Depot bei der Consorsbank verfüge, die ebenso wie die WeltSparen-Depotbank DAB zur BNP Paribas gehört, bekomme ich hier immer eine gemeinsame Steuerbescheinigung für beide Depots - was, nebenbei bemerkt, regelmäßig zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung führt.

Anonymer PosterUdo_Der_Ältere (Gast) am 30.10.2023

Die kannst das machen wie du willst. Das Finanzamt wird eh jeden Beleg sehen wollen. Die sind so gierig das Sie nach den Konten des Vorjahres fragen und kaum glauben können was ein Zinshopper ist

Registriertes Community-MitgliedMonti am 30.10.2023

@Fred @Spooky: Vielen, vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir sehr.

Registriertes Community-MitgliedHowicknick am 31.10.2023

@ Fred 30.10.
Inländische Zinseinnahmen werden nicht an das Bundesamt gemeldet (wegen der abgeltenden Wirkung der Kapitalertragsteuer). Gemeldet werden lediglich die (unter der Steuer-ID) erteilten Freistellungsaufträge (um Missbrauch durch überhöhte Freistellungen auszuschließen).

Besonders engagiertes MitgliedUli am 31.10.2023

Ja, bei inländischen Banken werden die Zinserträge pauschal versteuert. Dieser Versteuerung kann der Steuerpflichtige mit einem FSA entgegenwirken. Dabei ist, wie bereits geschrieben wurde zu achten, dass die Freistellungsaufträge gesamt nicht die Höchstgrenze 1000,00 @ bzw. 2000,00 € nicht überschritten wird. Die Freistellungsaufträge werden von den Banken an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet.

Von ausländischen Banken wo direkt angelegt wird, z.B. Bigbank, die behalten keinerlei Steuern ein und zahlen Brutto für Netto aus. Die Bank meldet den Zinsbetrag dem lettischen FA, dieses leitet dem deutschen FA automatisch weiter.

Wird das Geld bei ZP über die Partnerbank bei der gleichen Bank angelegt, so behält die Sutor Bank die Zinsen pauschal ein. Da gilt wieder der erste Absatz.

@Spooky78 um das Problem mit Elster bei der Steuererklärung zu umgehen, investiere ich jährlich diese 5,00 €.
Ich würde mal sagen, für mind. 95 % der privaten Steuerpflichtigen ist dieses Programm ausreichend.
Steuerberatende Kosten kann eine Privatperson eh nicht mehr Steuer mildernd geltend machen.

Da stellt sich die Frage, kann ein Steuerberater bei einer Privatperson soviel mehr beim FA herausholen, sodass seine Kosten gedeckt sind. Ich denke da zu 99,9 % nein.

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 31.10.2023

@ "hallo" Fred,
bitte erlaube mir eine Klarstellung zum dritt-letzten Satz in Deinem Kommentar
..."Steuerberatende Kosten kann eine Privatperson eh nicht mehr Steuer mildernd geltend machen."...

da das für Steuerzahler doch von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung ist.

Die verwandte Bezeichnung "Privatperson" differenziert nicht zwischen z.B.: Selbstständigen, Freiberuflern,
Arbeitnehmern, Rentnern u. a.Es müsste z.B. heißen "Privat veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du
nicht von der Steuer absetzen." Deshalb hier detaillierter erläutert unter:

https://www.finanztip.de/steuerPrivat veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du nicht von der Steuer absetzen.beratungskosten/#:~:text=Kosten%20f%C3%BCr%20die%20Steuerberatung%20sind,nicht%20von%20der%20Steuer%20absetzen.

Bezgl. Steuerberatungskosten für Rentner als Werbungskosten gilt:
Als Werbungskosten erkennt das Finanzamt nur die Kosten an die im Zusammenhang mit der Rente stehen (Anlage R) .
Deswegen lässt man sich z.B. von seinem Steuerberater in seiner Rechnung den Teil gesondert angeben, der sich direkt auf die Rente bezieht (Steuerl. Gestaltungsmöglichkeit).

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 31.10.2023

Sorry, der link scheint nicht immer problemlos zu funktionieren, hier der grundlegende Text:

Die Ausgaben für den Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein, für Fachbücher oder eine Online-Steuererklärung mit einer Steuersoftware kannst Du zumindest teilweise als Steuerberatungskosten absetzen.
Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie zur Ermittlung Deiner Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind.
Privat veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du nicht von der Steuer absetzen. Dies betrifft beispielsweise die Unterstützung bei der Anlage „Kind“ oder beim Mantelbogen.
So gehst Du vor
Dein Steuerberater sollte beruflich und privat veranlasste Kosten in seiner Rechnung getrennt ausweisen.
Das Finanzamt akzeptiert Ausgaben, die sowohl dem beruflichen als auch dem privaten Bereich zugeordnet werden können, bis zu einer Höhe von 100 Euro als Mischkosten. Die Kosten für Steuersoftware und Fachliteratur kannst Du meist komplett absetzen.
Statt 100 Euro abzusetzen darfst Du dank einer Vereinfachungsregelung der Finanzämter auch die Hälfte der tatsächlichen Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Mehr siehe unter: https://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/