Anlage KAP - muss ich die Zinserträge, die ich bei verschiedenen Banken erwirtschaftet habe, detailliert in der Anlage kap angeben oder kann ich sie zusammenfassen zu einer Summe? Benötige ich dafür Belege, die ich einsenden muss? Und gibt es von Zinspilot und Weltsparen eine Steuerbescheinigung, aus der die Zinserträge hervorgehen? Ich freue mich auf hilfreiche Antworten und danke euch schon jetzt!
@Monti,
ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit dem Steuersparer von Lidl.
Bei dem Programm hast Du zwei Möglichkeiten, die Zinserträge zu verbuchen.
1. Du addierst alles vorher, da musst Du Deine gesamten Freistellungsbeträge dagegen eingeben.
2. Du verbuchst jede Bank separat, den Freistellungsauftrag dagegen.
Bei 2. addiert das Programm die Eingaben, und Du hast später immer wieder eine Kontrollmöglichkeit zu den einzelnen Steuerbescheinigungen.
Persönlich mache ich meine Steuererklärung nach letzterem Punkt.
Die Steuerbescheinigungen müssen in der Regel dem Finanzamt nicht mehr vorgelegt werden, denn die Zinseinnahmen müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern melden.
Wenn man die Steuererklärung über das ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Die kannst das machen wie du willst. Das Finanzamt wird eh jeden Beleg sehen wollen. Die sind so gierig das Sie nach den Konten des Vorjahres fragen und kaum glauben können was ein Zinshopper ist
@ Fred 30.10.
Inländische Zinseinnahmen werden nicht an das Bundesamt gemeldet (wegen der abgeltenden Wirkung der Kapitalertragsteuer). Gemeldet werden lediglich die (unter der Steuer-ID) erteilten Freistellungsaufträge (um Missbrauch durch überhöhte Freistellungen auszuschließen).
Ja, bei inländischen Banken werden die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ "hallo" Fred,
bitte erlaube mir eine Klarstellung zum dritt-letzten Satz in Deinem Kommentar
..."Steuerberatende Kosten kann eine Privatperson eh nicht mehr Steuer mildernd geltend machen."...
da das für Steuerzahler doch von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung ist.
Die verwandte Bezeichnung "Privatperson" differenziert nicht zwischen z.B.: Selbstständigen, Freiberuflern,
Arbeitnehmern, Rentnern u. a.Es müsste z.B. heißen "Privat veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du
nicht von der Steuer absetzen." Deshalb hier detaillierter erläutert unter:
https://www.finanztip.de/steuerPrivat veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du nicht von der Steuer absetzen.beratungskosten/#:~:text=Kosten%20f%C3%BCr%20die%20Steuerberatung%20sind,nicht%20von%20der%20Steuer%20absetzen.
Bezgl. Steuerberatungskosten für Rentner als Werbungskosten gilt:
Als Werbungskosten erkennt das Finanzamt nur die Kosten an die im Zusammenhang mit der Rente stehen (Anlage R) .
Deswegen lässt man sich z.B. von seinem Steuerberater in seiner Rechnung den Teil gesondert angeben, der sich direkt auf die Rente bezieht (Steuerl. Gestaltungsmöglichkeit).
Sorry, der link scheint nicht immer problemlos zu funktionieren, hier der grundlegende Text:
Die Ausgaben für den Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein, für Fachbücher oder eine Online-Steuererklärung mit einer Steuersoftware kannst Du zumindest teilweise als Steuerberatungskosten absetzen.
Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie zur Ermittlung Deiner Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind.
Privat veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du nicht von der Steuer absetzen. Dies betrifft beispielsweise die Unterstützung bei der Anlage „Kind“ oder beim Mantelbogen.
So gehst Du vor
Dein Steuerberater sollte beruflich und privat veranlasste Kosten in seiner Rechnung getrennt ausweisen.
Das Finanzamt akzeptiert Ausgaben, die sowohl dem beruflichen als auch dem privaten Bereich zugeordnet werden können, bis zu einer Höhe von 100 Euro als Mischkosten. Die Kosten für Steuersoftware und Fachliteratur kannst Du meist komplett absetzen.
Statt 100 Euro abzusetzen darfst Du dank einer Vereinfachungsregelung der Finanzämter auch die Hälfte der tatsächlichen Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Mehr siehe unter: https://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/