Hallo,
bei Überweisungen über 12500€ vom Referenzkonto meiner Hausbank werde ich immer wieder darauf hingewiesen, dass ich bei Auslandsüberweisungen eine Meldepflicht nach AWV habe und diese Transaktionen bei der Bundesbank melden müsste. Nun habe ich aber gelesen, dass dies für ausländische Festgeldkonten mit Laufzeiten
@happy_saar
ich gehe stark davon aus, dass die Banken eine Verpflichtung haben, diesen Hinweis anzuzeigen, sobald die Grenze von 12500€ ereicht ist.
Ob man als Kunde diesen Hinweis beherzigt und daraus eine Handlung ableitet oder ihn ignoriert, dürfte der Bank egal sein. Sie ist ihrer Verpflichtung nachgekommen und der mündige Kunde muss sich eben eigenverantwortlich selbst informieren, ob und was zu tun ist.
Letztlich kann die Bank gar nicht kontrollieren, ob der überwiesene Betrag z.B. als meldepflichtiges Festgeld ab 1 Jahr Laufzeit oder als nicht meldepflichtiges Tagesgeld oder oder oder ... verwendet wird.
Wir haben ein Tagesgeldkonto bei Ikano Bank ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Wenn man das Risiko eingehen will, an sein Geld zumindest eine gewisse Zeit nicht mehr heranzukommen, kann man das machen.
Ich persönlich verzichte lieber auf etwas Zinsen und warte, bis der Kontozugang sicher funktioniert. Dazu gehören auch Testüberweisungen kleiner Beträge in beide Richtungen.
@uno
Hier verweise ich auf folgenden sehr nützlichen Link/ Kommentar unter der Rubrik "Ikano Bank Tagesgeld (Fleks Horten)":