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AWV-Meldepflicht bei Festgeld über 12 Monaten

AWV-Meldepflicht bei Festgeld über 12 Monaten

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 13.11.2025

Ich habe mal eine Frage in die Runde. Gibt es hier Erfahrungen mit der Meldung von ausländischen Festgeldern bei der Deutschen Bundesbank?

Ich hatte bisher nur Festgelder mit Laufzeiten bis maximal 12 Monaten bzw. Tagesgeld bei ausländischen Banken, welche nicht meldepflichtig sind. Ich bin am Überlegen, ein Festgeld mit Laufzeit > 12 Mionaten abzuschließen, da bei längeren Laufzeiten höhere Zinssätze zu bekommen sind.
Wie aufwendig ist denn da die Meldung an die Bundesbank gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV)?

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 13.11.2025

Hallo Sebastian2, der Aufwand ist überschaubar: Es genügt ein Anruf, bei dem Du nicht mal Deinen Namen sagen musst, sondern nur die Höhe der Anlage, die Dauer der Anlage und das Land, in dem Du anlegst.
Ich zitiere mal das Handelsblatt:
,Der Prozess ist äußerst simpel. Ein kurzer Anruf bei der Bundesbank reicht aus. Dieser kann über die gebührenfreie Telefonnummer 0800 / 123 111 (ausschließlich aus dem deutschen Festnetz erreichbar) oder die Nummer 06131 / 377 4790 erfolgen.
Für diejenigen, die den telefonischen Weg eher meiden, bietet die Bundesbank die Option, die Meldung online durchzuführen. Über das „Allgemeine Meldeportal Statistik“ (AMS) auf der Bundesbank-Website können meldepflichtige Auslandsüberweisungen elektronisch angemeldet werden.‘

Eine Meldung ist übrigens seit diesem Jahr erst ab einer Summe von 50 000 Euro nötig (nicht mehr 12 500 Euro).

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 13.11.2025

Danke @Lieblingssparer. Das klingt ja wirklich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 13.11.2025

@ Sebastian2
Das ist korrekt! Sowohl die Überweisungen im Rahmen der Anlage bei einer ausländischen Bank als auch die Rückflüsse bei Fälligkeit sind zu melden.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 04.12.2025

@Hallo_Money: Die Meldepflicht hat nichts mit der Versteuerung zu tun. Siehe zum Beispiel diesen Infotext: https://www.finanztip.de/awv-meldepflicht/

EDIT: Aber interessante Frage, wie das offiziell bei Raisin zu handhaben ist. Als Raisin-Kunde überweist du ja wahrscheinlich nicht direkt an die Auslandsbank, sondern eben an das deutsche (?) Verrechnungskonto bei Raisin. Keine Ahnung, ob dann Raisin die Geldflüsse, die es für seine Kunden ausführt, meldet, Ich bin selbst kein Raisin-Kunde.

Dieser Post wurde am 04.12.2025 um 13:48 Uhr geändert.
Anonymer PosterHonor_Money (Gast) am 04.12.2025

Die Meldepflicht bei der Bundesbank für Festgeld im Ausland gilt erst ab einer Festgeld -Anlage über mehr als 12 Monate bzw. ab einer bestimmten Summe.
Quelle: Eigene Recherche im Netz.

Registriertes Community-MitgliedHallo_Money am 04.12.2025

Danke für die Info. Das sind nebst eigener ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedRoland am 05.12.2025

Meldepflicht bei Festgeldanlagen ab 50000 Euro und länger als ein Jahr. Für Privatpersonen telefonisch machbar.

Registriertes Community-MitgliedHallo_Money am 05.12.2025

https://www.raisin.com/de-de/glossar/awv-meldepflicht/

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 05.12.2025

@ Hallo_MoneyVielen Dank für diesen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!