Hallo,
Gibt es hier einen auf Bankenrecht spezialisierten Juristen oder kann mir jemand mit Rechtswissen weiterhelfen?
Ich wüsste gerne, ob es juristisch möglich für eine Bank ist, ausgelaufenes Festgeld mit 10-jähriger Laufzeit automatisch wieder mit der gleichen Laufzeit ohne vorherige Mitteilung anzulegen.
Besteht nicht wenigstens bzgl. der Verzinzung eine Mitteilungspflicht?
Konkret ist bei der Bank in den AGBs festgelegt, dass die Wiederanlage automatisch erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Auslaufen des (alten)Festgeldes widerspricht.
Meiner Meinung nach müsste aber mindestens ein Hinweis, sei es auch nur bzgl. der Zinshöhe des neu angelegten Geldes vor Ablauf dieser Frist erfolgen, weil sonst die Widerspruchsmöglichkeit ins Leere laufen würde.
Ich bitte um die Meinung juristisch kundiger Menschen.
aus meiner Praxis kann ich aber bestätigen, dass dies so gehandhabt wird, ist also übliche Geschäftspraxis nahezu aller Banken. Jedoch muss die automatische Prolongation in dem Ursprungsvertrag ersichtlich ersichtlich sein. Der Künde hat ein Widerspruchsrecht bis zu x Tagen vor der Fälligkeit.
Bei der CACF ist es so, dass jede automatische Prolongation nur um 12 monate erfolgt, unabhängig von der Erstvertragslaufzeit. Nach meinem Bauchgefühl ist da rechtlich keine handhabe, aber eine zufriedenstellende"Lösung aus Kulanz" sollte es doch trotzdem geben? Ggf über einen Mediator oder den zuständigen Ombudsmann? Oder können Sie z.B. eine arglistische Täuschung beweisen? Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mein Empfehlung dazu ist, gleich nach der Anlage ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!