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Frage zur Einlagensicherung bei Gemeinschafts- und Einzelkonten in Deutschland

Frage zur Einlagensicherung bei Gemeinschafts- und Einzelkonten in Deutschland

Registriertes Community-MitgliedDAU am 13.08.2023

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur gesetzlichen Einlagensicherung:

Wenn Person A + B bei einer deutschen Bank ein Gemeinschaftskonto mit einer Einlage von 100000 € haben und Person A zusätzlich ein Einzelkonto mit einer Einlage von 100000 € hat, über welchen Betrag sind A und B jeweils gesichert?

Meine Vermutung:
Person A ist bis 100000 € gesichert und Person B nur bis 50000 € ( die Hälfte vom Gemeinschaftskonto).

Ist das so oder habe ich da einen Denkfehler gemacht?

Währen in diesem Fall somit 50000 € nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung erfasst?

Star der CommunitySpooky78 am 13.08.2023

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) hat in dem passenden Beispiel auf ihrer Homepage zwar etwas andere Zahlen, kommt aber letztlich zum selben Ergebnis:

"Grundsätzlich sind pro Kreditinstitut und pro Einleger 100.000 Euro geschützt, unabhängig von der Anzahl der Konten. Im Falle von Eheleuten können beide Kontoinhaber jeweils einen Betrag von bis zu 100.000 Euro beanspruchen. Das Guthaben wird auf die einzelnen Kontoinhaber zu gleichen Teilen verteilt, sofern nicht bei der Kontoeröffnung eine abweichende Regelung vereinbart wurde.

Sofern Inhaber von Gemeinschaftskonten auch über Einzelkonten bei demselben Kreditinstitut verfügen, werden diese bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung für den betreffenden Kontoinhaber berücksichtigt.

Beispiel:

Das Ehepaar Mustermann verfügt bei Bank X über ein Gemeinschaftskonto in Höhe von 80.000 Euro sowie über Einzelkonten in Höhe von 30.000 Euro im Falle von Frau Mustermann sowie 70.000 Euro im Falle von Herrn Mustermann.

Der Anspruch von Frau Mustermann beträgt 40.000 Euro aus dem Gemeinschaftskonto sowie 30.000 Euro aus dem Einzelkonto, insgesamt also 70.000 Euro.

Der Anspruch von Herrn Mustermann beträgt 40.000 Euro aus dem Gemeinschaftskonto sowie 60.000 Euro aus dem Einzelkonto, insgesamt 100.000 Euro."

Insgesamt hat das Ehepaar Mustermann also 180.000 € bei Bank X angelegt, bekommt nach deren Pleite in Summe aber nur 170.000 € zurück.

Auf Ihr Beispiel bezogen wären somit in der Tat 50.000 € von Person A aus deren Einzelkonto futsch, da der Einlagensicherungsanspruch bereits zur Hälfte durch den 50 %-Anteil an der Einlage des Gemeinschaftskontos aufgebraucht ist.

Wer also auf "Nummer Sicher" gehen will, sollte bei der Bank, bei der bereits ein Gemeinschaftskonto besteht, kein zusätzliches Einzelkonto führen oder zumindest darauf achten, dass die Summe der individuell anrechenbaren Einlagen (Anteil am Gemeinschaftskonto + Einzelkonto) nicht über 100.000 € liegt.

Registriertes Community-MitgliedDAU am 13.08.2023

Danke Spooky78 für die Beantwortung meiner Fragen mit Quellenangabe!