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Frage zur Steuerbescheinigung bei Deutsche Bank Zinsmarkt-Anlagen

Frage zur Steuerbescheinigung bei Deutsche Bank Zinsmarkt-Anlagen

Besonders engagiertes MitgliedS.G. am 14.03.2024

Weiß jemand, ob/wann/von wem man bei Anlagen über den Deutsche Bank Zinsmarkt eine Steuerbescheinigung bekommt? Das sind ja Treuhandanlagen, also eher von der Deutschen Bank als von den einzelnen Anlagebanken? Ich habe bisher nämlich noch nichts bekommen.

Kurze Rückmeldung, wenn jemand davon Ahnung bzw. damit Erfahrungen hat, wäre super!

Besonders engagiertes MitgliedARe am 14.03.2024

@S.G.
Bei DB Zinsmarkt ist zu lesen unter:

https://www.deutsche-bank.de/pk/sparen-und-anlegen/sparen/zinsmarkt.html#root-accordion_copy_copy-accordionParsys-accordionentry_840761395

"Jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten Sie eine Jahressteuerbescheinigung durch die Deutsche Bank, die ihre abgeführten Steuern für ZinsMarkt-Produkte bescheinigt. Sofern Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben, werden wir diesen berücksichtigen und die Zinszahlungen werden ohne Abzüge ausgezahlt. WICHTIG: Bleiben Sie innerhalb Ihres Freistellungsauftrags, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung."

Über das "wann" steht allerdings nichts dort.

Besonders engagiertes MitgliedS.G. am 14.03.2024

Danke für die Info @ARe! Das beantwortet ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!