Hallo,
in Anlehnung an die Frage von Udo hab ich auch noch zwei Fragen zur ges. Einlagensicherung und irgendwie verbundenen Banken:
1. Wie sieht es bei Banken aus, die irgendwie verbunden sind?
Als Beispiel nenne ich mal die Deutsche Bank und die Postbank oder die Commerzbank und die comdirect.
Muss ich dann darauf achten, dass ich bei beiden verbundenen Banken in Summe nicht mehr als 100.000 € auf den Konten habe, wenn ich auf Nummer sicher gehen will?
2. Gibt es vielleicht irgendwo eine Liste, in der solche verbundenen Banken aufgeführt sind?
@DAU: Dazu hatte Finanztip.de mal einen guten Artikel veröffentlicht:
https://www.finanztip.de/sichere-banken/einlagensicherung/
Laut Finanztest gelten eigenständige Töchter ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky78: Hmmm, da scheint Finanztest aber nicht ganz richtig zu liegen. Deutsche Bank und Postbank werden zum Beispiel nicht als eigenständige Banken gesehen. Laut dem Informationsbogen für Einleger gilt die 100000-Euro-Grenze für ALLE Kreditinstitute zusammen gilt, die unter dem Dach der Deutschen Bank vereint sind. Quelle:
https://www.deutsche-bank.de/content/dam/deutschebank/de/shared/pdf/ser_Informationsbogen_Einleger_AG.pdf
@ Beerenmarkt: Danke für den Hinweis. Finanztest liegt, oder besser lag, durchaus richtig. Zumindest bei Erscheinen des Beitrags im Januar 2015. Das mittlerweile geltende Einlagensicherungsgesetz trat aber erst ein paar Monate später, nämlich im Mai 2015, in Kraft. Außerdem hat sich die Struktur der Postbank seither verändert, wodurch sie spätestens seit Mai 2020 zur unselbständigen Niederlassung der DB wurde. Somit ist der erste Teil meines Posts leider in diesem Punkt veraltet und nicht mehr zutreffend. Ein ärgerlicher, da vermeidbarer Fehler. Allerdings ist an dieser Stelle die 2. Hälfte meines Posts hilfreich, denn aus den dort genannten Listen geht klar hervor, dass die ebenfalls erwähnte Norisbank weiterhin eine eigenständige Tochter ist und dortige Einlagen somit nicht unter die Einlagensicherung der DB fallen. Deshalb ist sie auch nicht auf dem von Ihnen verlinkten Informationsbogen vermerkt. Die 100.000 €-Grenze gilt somit keinesfalls für ALLE Institute unter dem Dach der DB, sondern nur für die unselbständigen Niederlassungen (Postbank, DSL Bank) und Marken (FYRST, maxblue) - so wie es Finanztest schon 2015 erklärt hat. So blame me, not Finanztest. ;-)
@Beerenmarkt & @Spooky78: Danke für die differenzierte Beantwortung meiner Fragen. Letztendlich muss man wohl vor Kontenanlage genauer in die Informationen zur Einlagensicherung der jeweiligen Bank schauen, wenn man es genau wissen will.
@Spooky78: Aaah…okay. Wieder was gelernt. Lieben ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!