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Fragen zur Einlagensicherung und Abgeltungssteuer bei Bankinsolvenz

Fragen zur Einlagensicherung und Abgeltungssteuer bei Bankinsolvenz

Registriertes Community-MitgliedDAU am 15.10.2023

Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur ges. Einlagensicherung in Verbindung mit der Abgeltungssteuer.
Angenommen ich lege einen Betrag X bei einer deutschen Bank ein Jahr lang an. Ein Freistellungsauftrag ist nicht vorhanden und die Bank führt die Kapitalertragssteuer und den Soli automatisch an das Finanzamt ab.

Nach einem Jahr sind 101000 € Kapital inkl. Zinsen entstanden. 1000 € sind dabei Kapitalertragssteuern und Soli.

Wenn die Bank kurz vor Auszahlung pleite geht, bekomme ich hoffentlich 100000 aufgrund der Eilagensicheung zurück.

Was passiert mit den 1000 € Steuern, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen?

Müsste ich selber die 1000 € Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen weil die Bank das nicht mehr kann und hätte dann insg. 2000 € verloren?

Wenn das so wäre, müsste ich ja schon bei Anlage dafür sorgen, das am Ende nicht mehr als 100000 € (inkl. Zinsen und Steuerabgaben) entstehen, um 'auf Nummer sicher zu gehen' ?

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 15.10.2023

@DAU
Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Steuern zu zahlen. Diese Kapitalertragssteuer, oder auch Abgeltungssteuer genannt, gehört wie die Lohnsteuer zu den sogenannten Quellensteuern. Das heißt, dass die Besteuerung der betreffenden Erträge direkt an der Quelle erfolgt und die fälligen Zahlungen dem Staat automatisch übermittelt werden. In der Praxis bedeutet das, dass das Kreditinstitut von Ihren Erträgen die Abgeltungssteuer einbehält und ans Finanzamt weiterleitet (unter Berücksichtigung evtl. erteilter Freistellungsaufträge) , so wie auch Ihr Arbeitgeber vom Lohn die Lohnsteuer abführt. Genau genommen handelt es sich dabei aber nur dann um die Abgeltungssteuer, wenn die Kapitalerträge automatisch abgegolten wurden, also etwa von Ihrer Sparkasse oder Bank direkt an das Finanzamt abgeführt wurden.

Nach § 44 Abs. 1 S. 1 EStG ist Schuldner der KapESt, der Gläubiger der Kapitalerträge.
Gläubiger der Kapitalerträge ist derjenige, dem die Erträge aus dem Kapitalvermögen steuerrechtlich zugerechnet werden, d. h. derjenige, der den Tatbestand des Erzielens von Einkünften aus Kapitalvermögen verwirklicht.
Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt der Inhaber des Kapitalvermögens, d. h. der, der das Kapitalvermögen (wie z. B. in den Fällen des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) gegen Entgelt zur Nutzung überlässt (BFH v. 24.4.1990, VIII R 170/83, BStBl II 1990, 539).

Das bedeutet für das von Ihnen beschriebene Worst Case Szenario das sich im Ernstfall das Finanzamt letztendlich bei Ihnen schadlos hält. Die Bank ist in dem Fall nur der verlängerte Arm und Erfüllungsgehilfe für das Finanzamt und führt die Steuern für Sie als Gläubiger der Kapitalerträge nur vertretungsweise für Sie ab.

Fazit: Die letzten zwei Sätze Ihrer Anfrage sind auch gleichzeitig die Antwort darauf.

(Öffentliche Quelle: Bundesministerium der Justiz https://www.gesetze-im-internet.de/...)

Registriertes Community-MitgliedKalle2 am 17.10.2023

Das Problem kann zumindest teilweise dadurch behoben werden indem man 1/4 jährliche Zinsgutschrift wählt. Klappt z.B. bei abc Bank einwandfrei, Zinsen werden auf TG Kto gutgeschrieben (mit relativ gutem Zinssatz auch hier) und ist jederzeit verfügbar falls man mit zu hohen Betrag bei einer Bank bedenken hätte. Bieten andere auch an, teils mit geringfügig weniger Zins bei 1/4 jährl. Gutschrift und diese dann auch direkt auf Referenzkto. z.B akbank

Registriertes Community-MitgliedS. Schmidt am 17.10.2023

@DAU
Als die Greensil Bank insolvent geworden ist, wurden Einlagen von 100.000 € "+" Zinsen zum Stichtag der Insolvenz vom deutschen Einlagerungssicherungsfond zurück gezahlt.

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 17.10.2023

"Liebe Leser"...Halbwissen ist auch Wissen.
Es ist in der Regel am dienlichsten beim Grundsätzlichen zu bleiben, denn es gibt in jedem Einzelfall Unter- schiedlichkeiten!
Natürlich hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 16. März 2021 für die Greensill Bank AG den Entschädigungsfall festgestellt. Im Rahmen derg e s e t z l i c h e nEinlagensicherung der EdB sind die Einlagen der Kundinnen und Kunden bis maximal 100.000 Euro pro Einlegerg e s e t z l i c h geschützt gewesen. Was bei der Greensill Bank darüber hinaus erstattet wurde kam zusätzlich aus der (freiwilligen!!!) Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Die Zahlungen aus dieser sind immer freiwillig und ein "kann" kein "muss". Wenn's hart auf hart kommt kann diese auch ablehnen und Zahlungen verweigern.

Fazit:Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland ist die einzig wirkliche Absicherung auf die man sich verlassen sollte (Anm.: Und das wahrscheinlich auch nur solange wie nicht zu viele oder zu große Banken und zu große Gelbeträge den Bach runter gehen).

Außerdem spielt es bei Insolvenzen auch immer eine Rolle welcher Art das Insolvenzverfahren ist ( z.B. das gesetzl. Regelinsolvenzverfahren, Insolvenz in Eigenverwaltung usw.). Im Ernstfall entwickeln die Dinge also immer eine eigene Komplexibilität !!!

Registriertes Community-MitgliedReimo am 21.10.2023

@Bert57

Ich bin beeindruckt von deinem Fachwissen (ganz unironisch gemeint). Allerdings sehe ich den praktischen Bezug nicht. Eine insolvente Bank wird im Regelfall keine Zinserträge bzw. Dividenden mehr auszahlen. Insofern erübrigt sich das Problem des ggf. doppelten Steuerabzugs. Ohne Kapitalerträge fällt auch keine Kapitalertragssteuer an.

Der Fall, dass die um die Zinsen geminderten Kapitalerträge noch gezahlt, die einbehaltene Kapitalertragssteuer aber nicht an das Finanzamt abgeführt wird, ist eigentlich nur theoretisch denkbar. Damit würfen sich die verantwortlichen Bankmanager auch noch strafbar machen.

Da ist es doch viel einfacher und risikoloser für die Banker die Füße still zu halten und die verehrte Kundschaft an den Entschädigungsfonds bzw. den Insolvenzverwalter zu verweisen.

Sollte der Entschädigungsfonds bei Einlagen unter 100.000 € auch die entgangenen Zinsen entschädigen, vermute ich jetzt einfach mal (ohne mich ins Einkommensteuergesetz eingelesen zu haben) dass er die darauf entfallende Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen wird. Sollte das ausnahmsweise nicht zutreffen, hat der Steuerpflichtige die Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen.

Star der CommunitySpooky78 am 21.10.2023

@Reimo: Bei Greensill gab es damals die Einlage sowie die bis dahin angefallenen Zinsen ohne Steuerabzug zurück. Die Versteuerung erfolgte erst im Rahmen der nächsten Einkommensteuererklärung.