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Klarstellung zur Meldepflicht von Zinsen bei Geldinstituten

Klarstellung zur Meldepflicht von Zinsen bei Geldinstituten

Star der CommunityHans-Jürgen am 28.05.2024

Liebe KA-Nutzerinnen und -Nutzer!
Im Nachgang zu meinem Kommentar vom 04.05.2024 kann ich heute über eine praktische Erfahrung bzw. konkrete Auskunft einer Mitarbeiterin der Deutschen Bundesbank in Bezug auf die Meldepflicht von Überweisungen an die Credit Agricole bzw. von dort zurück berichten.
Bei mir war gestern eine dreijährige Festgeldanlage in Höhe von 20.000 € bei dieser Bank fällig, welche gestern nebst Zinsen (separate Überweisung) auf meinem Girokonto bei der DKB eingegangen ist. Die Überweisungen der Credit Agricole habe ich von einem Konto bei der Commerzbank (IBAN: DE ...) erhalten. Der bei Auslandsüberweisungen ansonsten übliche Hinweis auf die AWV-Meldepflicht war bei den Überweisungen nicht angegeben, da sie ja von keinem ausländischen Konto gekommen sind.
Bei meinem heutigen Telefonat mit der Mitarbeiterin der Deutschen Bundesbank hat diese mir mitgeteilt, dass die Meldepflicht auch besteht, wenn das Geld von einem deutschen Konto kommt, da es sich um eine französische Bank handelt.
Auf die Frage, ob die Zinsen auch zu melden seien, entgegnete sie, dass dieses nur erforderlich sei, wenn diese ebenfalls die Freigrenze von 12.500 € überschreiten würden.
Damit müssten jetzt eigentlich alle zuletzt aufgeworfenen Fragen bzgl. der Meldepflicht im Zahlungsverkehr bzgl. Festgeldern bei ausländischen Banken - ohne selbstständige Zweigstelle in Deutschland - abschließend geklärt sein.
VG Hans-Jürgen

Anonymer PosterEine Fragende1 (Gast) am 04.05.2024

Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort!

Star der CommunityHans-Jürgen am 04.05.2024

@Eine Fragende etc.

Damit die Diskussion nicht weiter den Kommantarbereich der Credit Agricole unnötig aufbauscht, bin ich zunächst einmal ins Festgeld-Forum gewechselt, da es sich um grundsätzliche Fragen handelt, die auch andere Banken betreffen.

Die eigentliche und auch berechtigte Frage von Dir bezog sich auf den Klammerzusatz auf Seite 2 des pdf, wo es heißt: "Zinsen aus diesen Geschäften sind hingegen zu melden". Diese Vorbemerkung bzgl. der von der Meldepflicht generell befreiten Zahlungen bezieht sich jedoch nach meiner Einschätzung auf alle meldepflichtigen Bereiche, also nicht nur auf Privatpersonen.
Auf der Seite 8 des pdf wird dann festgehalten, dass Geldinstitute einer zusätzlichen monatlichen Meldepflicht u. a. für Zinsausgaben unterliegen.
Daraus schließe ich, dass die Zinsen zwar grundsätzlich meldepflichtig sind, aber nicht von den Privatpersonen sondern von den Geldinstituten. Schaut man in die Rechtsgrundlagen findet man in § 70 Abs.1 AWV die entsprechende Meldepflicht der Geldinstitute. In Absatz 5 dieser Vorschrift heißt es dann auch klarstellend: "Soweit Zahlungen nach Absatz 1 zu melden sind, ist § 67 nicht anzuwenden." In § 67 AWV sind die Meldepflichten der Privatpersonen aufgeschlüsselt.
Damit müsste die Regelung bzgl. der Meldepflicht für die Zinsen klargestellt sein.

Auch wenn ich noch nirgendwo ein schriftliche verbindliche Aussage gesehen habe, ob meldepflichtige Zahlungen direkt ins Ausland oder (zunächst) auf ein deutsches Konto einer ausländischen Bank - oder umgekehrt aus dem Ausland bzw. von einem deutschen Konto der ausländischen Bank - anders zu werten sind, würde ich nach meinem jetzigen Kenntnisstand diesbezüglich keinen Unterschied machen und grundsätzlich die Meldungen vornehmen. Es geht nur um Statistiken und es gilt wohl ein umfassender Datenschutz gegenüber den Meldenden. Das Telefonat ist sehr schnell erledigt.

Ich persönlich bin übrigens mittlerweile dazu übergegangen Geldanlagen bei ausländischen Banken stets auf Einzelbeträge von max. 10.000 € zu stückeln. Dann erübrigen sich alle Fragen der Meldepflicht ohnehin.

VG Hans-Jürgen