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Kündigungsprozess bei GEFA-Bank für Spareinlagen unklar

Kündigungsprozess bei GEFA-Bank für Spareinlagen unklar

Anonymer PosterNorbertf (Gast) am 30.03.2024

GEFA-Bank Zinswachstum:
Bei meinem Mitte 2023 angelegten Konto muss mit 3-monatiger Frist zum Laufzeitende gekündigt werden, sonst wird das Guthaben als "Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst" !
In welcher Form gekündigt werden muss, ist mir allerdings noch nicht klar: Im Onlinebanking finde ich jedenfalls kein
Kündigungsschreiben zum absenden, auch kein Eingabefeld, um Kündigungen abzuschicken.....womöglich muss man per Post (Einschreiben) kündigen...

Anonymer PosterPapaKai (Gast) am 31.03.2024

Guter Hinweis. Da die Endfälligkeit frühestens 2026 (bei 3-jähriger Anlage) und die Kündigung frühestens 9-Monate nach Anlagebeginn erfolgen kann, sehe ich zeitlich und formal keinen ungebührlichen Handlungsdruck. Die Hotline war immer bestens erreichbar!! Interessant auch in denAGB (ggf. kundenseitiges Hintertürchen?) "Die GEFA BANK geht von einer Zustimmung des Kunden zur Fortführung des ZinsWachstum-Kontos als SparKonto nach Maßgabe der Sonderbedingungen für das SparKonto aus, wenn der Kunde über den fälligen Guthabenbetrag nicht innerhalb von vier Wochen verfügt.