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Meldepflicht bei Festgeld auf Auslandskonto über 12 Monate.

Meldepflicht bei Festgeld auf Auslandskonto über 12 Monate.

Anonymer PosterRASU (Gast) am 16.12.2023

Reine Kontoüberträge vom eigenen Inlandskonto auf das eigene Auslandskonto oder umgekehrt sind nach §§ 67AWVff. AWV nicht meldepflichtig. Meldepflichtig wird es erst wenn man auf sein Auslandskonto ein Festgeld vereinbart mit einer Laufzeit von länger als 12 Monate.