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Rückerstattung ausländischer Quellensteuer bei fehlender deutscher Steuerpflicht

Rückerstattung ausländischer Quellensteuer bei fehlender deutscher Steuerpflicht

Anonymer PosterWalter (Gast) am 09.08.2023

Ausländische Quellensteuer.
Beispiel nach Ansässigkeitsbescheinigung habe ich nun 10% an den Lettischen Staat bezahlt.
Sagen wir mal 100€ gehen an lettischen Staat.
Jetzt kommt des Pudels Kern.
Wenn ich in Deutschland 0€ Einkommenssteuern zahlen muss bekomme ich dann vom Finanzamt die 100€, die in Lettland geblieben sind zurück?

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 09.08.2023

M.W. nicht. Quellensteuer wird in Deutschland nur verrechnet, wenn man Steuern zahlt.

Besonders engagiertes MitgliedARe am 09.08.2023

Ich hab mal ChatGPT gefragt, wobei Google im Grunde dasselbe erzählt:

Um sich die lettische Quellensteuer erstatten zu lassen, müssen Sie einen Antrag auf nachträgliche Erstattung der lettischen Quellensteuer ausfüllen und an die lettischen Steuerbehörden schicken. Der Antrag muss von Ihrem zuständigen Finanzamt in Deutschland bestätigt werden. Sie müssen auch Ihre deutsche Bankverbindung und die Angaben zu den Zinszahlungen, für die Sie eine Erstattung beantragen, angeben.

Die Höhe der Erstattung hängt von dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Lettland ab. Das DBA sieht vor, dass Zinseinkünfte in dem Staat besteuert werden, in dem der Empfänger ansässig ist. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland die Abgeltungssteuer von 25 % auf Ihre Zinseinkünfte aus Lettland zahlen müssen, aber keine Quellensteuer in Lettland. Wenn Ihnen jedoch von der lettischen Bank Quellensteuer abgezogen wurde, können Sie diese zurückfordern.

Besonders engagiertes MitgliedARe am 09.08.2023

Und die Frage: "Bekommt man deutsche Quellensteuer erstattet, wenn man keine deutsche Steuer zahlt?" beantwortet ChatGPT so:

Die Frage, ob Sie die deutsche Quellensteuer erstattet bekommen, wenn Sie keine deutsche Steuer zahlen, hängt davon ab, ob Sie in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind und ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzstaat gibt.

Wenn Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, das heißt, Sie haben keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber erzielen Einkünfte aus deutschen Quellen, wie zum Beispiel Dividenden oder Zinsen, dann müssen Sie in der Regel eine Quellensteuer von 25 % auf diese Einkünfte zahlen. Diese Quellensteuer können Sie sich teilweise oder ganz erstatten lassen, wenn es ein DBA gibt, das Ihnen einen niedrigeren Steuersatz oder eine Steuerbefreiung zusichert. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer stellen und die erforderlichen Nachweise erbringen.

Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, das heißt, Sie haben einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber zahlen keine deutsche Steuer, weil Sie zum Beispiel ein geringes Einkommen haben oder von der Steuer befreit sind, dann können Sie sich die Quellensteuer ebenfalls erstatten lassen. Dazu müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Anlage KAP ausfüllen. Dort können Sie die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer angeben und eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob die Abgeltungssteuer oder die tarifliche Einkommensteuer für Sie günstiger ist und Ihnen gegebenenfalls die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückzahlen.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 09.08.2023

Ich lege grundsätzlich kein Geld bei einer Bank an, wo Quellensteuer anfällt.

Der Aufwand entspricht nicht dem evtl. 1 % Zinsen mehr.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 09.08.2023

Die Ansässigkeitsbescheinigung musst Du Dir von dem für Dich zuständigen Finanzamt ausstellen lassen und in der Regel als Original der Bank zusenden.
Damit wirrst Du automatisch von Deinem FA aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, ob Du Steuern zahlst oder nicht.
Du machst Dich damit für das FA gläsern, ich gehe anhand Deines Ausgangsposts davon, dass das Finanzamt Dich "nicht mehr kennt."
Keine Steuernummer mehr, sondern nur noch die ID-Nummer. Die ID gilt über Deinen Tod hinaus.

Daher meine Empfehlung lasse die 10 % sausen und verbuche sie auf das Konto -Erfahrung.

Anonymer PosterWalter (Gast) am 09.08.2023

Doch das Finanzamt kennt mich und ich muss Einkommenssteuererklärungen abgeben, bin aber überwiegend "privatier" mit Einnahmen unterhalb der Steuergrenze. Somit bekomme ich deutsche Abgeltungssteuer auf deutsche Kapitalanlagen erstattet. Die Frage ist ob sie mir auch die im Ausland einbehaltene Abgeltungssteuer erstattet.

Besonders engagiertes MitgliedARe am 09.08.2023

Antwort siehe oben. Ist halt ein bisschen mehr zu lesen.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 09.08.2023

Hallo Jochen, um deine konkrete Frage (in Übereinstimmung mit der Antwort von Sparer) zu beantworten: Die reduzierte Quellensteuer von 10 % kannst du in DE anrechnen, aber nicht erstatten lassen. Heißt entsprechend: Wenn du keine Einkommensteuer zahlst, kannst du auch nix gegenrechnen lassen. Und das bedeutet wiederum: Auf den 10 % bleibst du sitzen :-( Traurig, aber in der Tat ein blöder Sonderfall :-( ... Ich persönlich lege eigentlich auch nur noch bei Banken ohne Quellensteuer an, weil der ganze Steuermurks mehr Aufwand als Nutzen erzeugt (für mich persönlich).

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 10.08.2023

Hallo, was hat das alles hier mit dem Tagesgeldkonto von Santander zu tun? Ich bin verwirrt. Was hat die quellensteuer hier zu suchen?

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 10.08.2023

Haha, gute Frage! Ist mir gar nicht aufgefallen. Hiermit verschoben ins Festgeld-Forum :-) Danke Dir für den Hinweis!

Registriertes Community-MitgliedJens am 14.09.2025

Ich bin auf diesen Chat nach 2 Jahren gestoßen, weil mich dieses Problem auch interessiert. Kann man nach wie vor bestätigen, daß in Walter's Spezialfall jene 10% unerreichbar sind? Hat vielleicht inzwischen jemand konkrete Erfahrung?

Registriertes Community-MitgliedproCentMart am 14.09.2025

ich hatte den Fall, dass der reduzierte Satz von 10% auf jeden Fall an LT gehen.
Sollte in D keine Steuer bezahlt werden, würde auch nichts angerechnet werden.