Ausländische Quellensteuer.
Beispiel nach Ansässigkeitsbescheinigung habe ich nun 10% an den Lettischen Staat bezahlt.
Sagen wir mal 100€ gehen an lettischen Staat.
Jetzt kommt des Pudels Kern.
Wenn ich in Deutschland 0€ Einkommenssteuern zahlen muss bekomme ich dann vom Finanzamt die 100€, die in Lettland geblieben sind zurück?
M.W. nicht. Quellensteuer wird in Deutschland nur verrechnet, wenn man Steuern zahlt.
Ich hab mal ChatGPT gefragt, wobei Google im ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Und die Frage: "Bekommt man deutsche Quellensteuer erstattet, wenn man keine deutsche Steuer zahlt?" beantwortet ChatGPT so:
Die Frage, ob Sie die deutsche Quellensteuer erstattet bekommen, wenn Sie keine deutsche Steuer zahlen, hängt davon ab, ob Sie in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind und ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzstaat gibt.
Wenn Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, das heißt, Sie haben keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber erzielen Einkünfte aus deutschen Quellen, wie zum Beispiel Dividenden oder Zinsen, dann müssen Sie in der Regel eine Quellensteuer von 25 % auf diese Einkünfte zahlen. Diese Quellensteuer können Sie sich teilweise oder ganz erstatten lassen, wenn es ein DBA gibt, das Ihnen einen niedrigeren Steuersatz oder eine Steuerbefreiung zusichert. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer stellen und die erforderlichen Nachweise erbringen.
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, das heißt, Sie haben einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber zahlen keine deutsche Steuer, weil Sie zum Beispiel ein geringes Einkommen haben oder von der Steuer befreit sind, dann können Sie sich die Quellensteuer ebenfalls erstatten lassen. Dazu müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Anlage KAP ausfüllen. Dort können Sie die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer angeben und eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob die Abgeltungssteuer oder die tarifliche Einkommensteuer für Sie günstiger ist und Ihnen gegebenenfalls die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückzahlen.
Ich lege grundsätzlich kein Geld bei einer Bank an, wo Quellensteuer anfällt.
Der Aufwand entspricht nicht dem evtl. 1 % Zinsen mehr.
Die Ansässigkeitsbescheinigung musst Du Dir von dem für Dich zuständigen Finanzamt ausstellen lassen und in der Regel als Original der Bank zusenden.
Damit wirrst Du automatisch von Deinem FA aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, ob Du Steuern zahlst oder nicht.
Du machst Dich damit für das FA gläsern, ich gehe anhand Deines Ausgangsposts davon, dass das Finanzamt Dich "nicht mehr kennt."
Keine Steuernummer mehr, sondern nur noch die ID-Nummer. Die ID gilt über Deinen Tod hinaus.
Daher meine Empfehlung lasse die 10 % sausen und verbuche sie auf das Konto -Erfahrung.
Doch das Finanzamt kennt mich und ich muss ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Hallo Jochen, um deine konkrete Frage (in Übereinstimmung mit der Antwort von Sparer) zu beantworten: Die reduzierte Quellensteuer von 10 % kannst du in DE anrechnen, aber nicht erstatten lassen. Heißt entsprechend: Wenn du keine Einkommensteuer zahlst, kannst du auch nix gegenrechnen lassen. Und das bedeutet wiederum: Auf den 10 % bleibst du sitzen :-( Traurig, aber in der Tat ein blöder Sonderfall :-( ... Ich persönlich lege eigentlich auch nur noch bei Banken ohne Quellensteuer an, weil der ganze Steuermurks mehr Aufwand als Nutzen erzeugt (für mich persönlich).
Hallo, was hat das alles hier mit dem ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Haha, gute Frage! Ist mir gar nicht aufgefallen. Hiermit verschoben ins Festgeld-Forum :-) Danke Dir für den Hinweis!
Ich bin auf diesen Chat nach 2 Jahren gestoßen, weil mich dieses Problem auch interessiert. Kann man nach wie vor bestätigen, daß in Walter's Spezialfall jene 10% unerreichbar sind? Hat vielleicht inzwischen jemand konkrete Erfahrung?