Spareinrichtung 1892 Berliner Bau und Wohnungsgenossenschaft ,:Solarsparbrief.Ist die Anlage sicher.?
Die Spareinrichtung der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG (https://1892.de/) ist zwar ein Kreditinstitut im Sinne des §?1 Kreditwesengesetz (KWG) und verfügt auch über eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG, hat aber nur die Berechtigung zur Hereinnahme von Spareinlagen, die ausschließlich als Finanzierungsmittel im eigenen Wohnungsbestand und nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt werden dürfen. Die dortigen Einlagen unterliegen daher auch nicht der gesetzlichen Einlagensicherung der deutschen Privatbanken und sind auch nicht über die Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken abgesichert, sondern über einen Selbsthilfefonds, der vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) verwaltet wird. Dieser Fonds besteht seit 1974 und musste bislang noch nie von den beteiligten Wohnungsgenossenschaften in Anspruch genommen werden. In den Statuen des Fonds ist auch keine Begrenzung der Einlagensicherung vorgesehen. Ein formaler Rechtsanspruch von Seiten der Genossenschaft oder der Sparers besteht jedoch nicht.
Insofern lässt sich sagen, dass die erwähnten Solarsparbriefe als einigermaßen sicher angesehen werden können, so sicher wie ein normales Festgeld bei einer Bank, bei der die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € greift, sind sie aber nach meinem Verständnis nicht. Hinzu kommt, dass die Sparbriefe je nach Ausgestaltung eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren haben, was schon ein relativ langer Zeitraum ist, in dem viel passieren kann. Andererseits ist das Gesamtvolumen der Sparbriefe mit 5 Mio. € (je 2 Mio. € für 5 und 10 Jahre, 1 Mio. € für 15 Jahre) überschaubar und das Risiko für die Genossenschaft entsprechend begrenzt.
Quellen:
https://1892.de/sparen/spareinrichtung/
https://1892.de/wp-content/uploads/2023/10/web_Solar-Sparbrief_2023.pdf
https://www.gdw.de/media/2021/06/sprachregelung-sicherungsfonds-gdw_stichtag-31122020.pdf
https://www.gdw.de/media/2021/06/121217_gdw_statut_selbsthilfefonds_2017.pdf