Wie ist denn das mit der Steuer beim Zinseszins - gehen die (ohne Freistellungsauftrag) dann jährlich ab? Wenn man zum Beispiel 50000 Euro bei der PBB zu 4,25 Prozent für zehn Jahre anlegt, ist es ja durchaus ein Unterschied, ob im ersten Jahr 2125 Euro oder ‚nur‘ ca. 1564 Euro (nach Abzug der Kapitalertragssteuer) wiederangelegt werden. Und in den Folgejahren erhöhen sich die Beträge ja noch…
Weiß das jemand?
Das hängt von der Bank ab. Bei pbb direkt wird alles erst am Ende versteuert, wenn man die Zinswiederanlageoption wählt. Bei jährlicher Zinsauszahlung wird jährlich versteuert.
Ah…okay. Vielen Dank. ???? → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Beerenmarkt
Das sollte auch immer in den Geschäfts- oder Sonderbedingungen zum Festgeld stehen. Bei der PBB z.B.
https://banking.pbbdirekt.com/formularcenter_pbb_bank/public/7502006.pdf
Unter Punkt 3 (Verzinsung) steht:
"Bei der Variante "Zinseszinseffekt" findet eine Versteuerung der Zinsen erst am Laufzeitende statt."