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Steuerliche Behandlung von Zinseszinsen ohne Freistellungsauftrag klären.

Steuerliche Behandlung von Zinseszinsen ohne Freistellungsauftrag klären.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.10.2023

Wie ist denn das mit der Steuer beim Zinseszins - gehen die (ohne Freistellungsauftrag) dann jährlich ab? Wenn man zum Beispiel 50000 Euro bei der PBB zu 4,25 Prozent für zehn Jahre anlegt, ist es ja durchaus ein Unterschied, ob im ersten Jahr 2125 Euro oder ‚nur‘ ca. 1564 Euro (nach Abzug der Kapitalertragssteuer) wiederangelegt werden. Und in den Folgejahren erhöhen sich die Beträge ja noch…
Weiß das jemand?

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 11.10.2023

Das hängt von der Bank ab. Bei pbb direkt wird alles erst am Ende versteuert, wenn man die Zinswiederanlageoption wählt. Bei jährlicher Zinsauszahlung wird jährlich versteuert.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.10.2023

Ah…okay. Vielen Dank. ????

Anonymer PosterDagobert (Gast) am 11.10.2023

@Beerenmarkt

Das sollte auch immer in den Geschäfts- oder Sonderbedingungen zum Festgeld stehen. Bei der PBB z.B.

https://banking.pbbdirekt.com/formularcenter_pbb_bank/public/7502006.pdf

Unter Punkt 3 (Verzinsung) steht:

"Bei der Variante "Zinseszinseffekt" findet eine Versteuerung der Zinsen erst am Laufzeitende statt."

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.10.2023

@Dagobert
Danke Dir! :)

Anonymer PosterZinsenZinsenZinsen (Gast) am 11.10.2023

Bei Santander zum Beispiel gibt es auch die Möglichkeit die Zinseinnahmen zu schieben und die Steuerbelastung ins Jahr der Auszahlung zu "verlegen".