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Unklarheiten bei der Abrechnung von Kest bei der AB-Bank

Unklarheiten bei der Abrechnung von Kest bei der AB-Bank

Registriertes Community-MitgliedFuzzy am 07.02.2020

danke, jetzt habe auch ich verstanden und schließe mich Ihrem NEIN an.
mfg
H. Freiberger

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 07.02.2020

und außerdem: die AB Bank ist in Griechenland (Rating D: HOCH SPEKULATIV) ansässig!!! Allein das wäre für mich schon ein deutliches NEIN Danke.
Überall dort wo man gerne Urlaub (Griechenland, Italien, Spanien, Türkei ...) macht, sollte man nicht sein Geld anlegen, wenn man es wieder haben möchte - etwas spitz gesagt, aber ist leider so...
Lieber anlegen in Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweden, evtl. Norwegen, evtl. Groß-Britanien - aber auch dort kann man einen schönen Urlaub machen ;-)

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 04.02.2020

Die Besteuerung beim Modell von Check24 und Zinspilot (benutzen das gleiche System von Deposit Solutions) ist leider häufig sehr konfus und oft für den Laien nicht so einfach zu verstehen. Daher hier an einem Beispiel kurz erklärt:

Sagen wir die AB Bank zahlt Ihnen 100 € Festeldzinsen aus. Hiervon muss sie aufgrund der Steuerregularien Griechenlands 15 % direkt einbehalten. Sie bekommen also nur 85 € ausgezahlt. Ihre Partnerbank von Check24/Zinspilot (MHB Bank?) ist als Treuhandpartner der AB Bank aber verpflichtet, in Deutschland Abgeltungsteuer (vereinfacht gehen wir von 25 % aus) auf die vollen Zinsen zu zahlen, also 25 € auf die 100 €. Da die AB Bank aber nur 85 € an Sie ausgezahlt hat und davon noch einmal 25 € abgehen, erhalten Sie auf Ihrem Konto erst einmal nur 60 € gutgeschrieben.

Im Zuge Ihrer Steuererklärung können Sie dem deutschen Staat gegenüber nun aber 10 % der 15 % der in Griechenland gezahlten Steuer auf die hierzulande gezahlte Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Der deutsche Staat hat bisher eigentlich zuviel Geld in Form von Steuern bekommen, denn die MHB Bank hat ja bereits 25 % abgeführt, aufgrund der Anrechnung von 10 % müssen Sie aber nur 15 % (25 % abzgl. 10 % anrechenbarer Steuer aus Griechenland) an den deutschen Staat abführen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Unterschied dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung. Effektiv verlieren Sie aufgrund der Problematik mit der Besteuerung in Griechenland und Deutschland 5 % Ihrer Zinserträge und Sie zahlen somit insgesamt ca. 30 % Steuern bei dieser Anlage anstatt der sonst in Deutschland üblichen ca. 25 %.

Generell sollten Sie sich überlegen, ob der ganze Aufwand für die Verwaltung und Besteuerung (Dokumente ablegen, sichern, verstehen, richtige Angabe in der Steuererklärung etc.) noch in einem gesunden Verhältnis zum etwas höheren Zinsertrag steht (im Vergleich zur Konkurrenz). Ich für mich persönlich beantworte diese Frage mittlerweile mit nein, aber das müssen Sie für sich ganz persönlich einmal durchdenken.

Ich hoffe, das hilft weiter?

Mit besten Grüßen

Stefan Erlich

Registriertes Community-MitgliedFuzzy am 03.02.2020

neutrale Bewertung deshalb, weil ich nicht ganz verstanden habe wie Kest bei der AB-Bank abgerechnet wird. Zahle ich da 40% (endfällig 15% plus check24-Partnerbank mit 25%,oder gibt es da eine Verrechnungsmöglichkeit
danke