Ich hätte einen Themenvorschlag für einen Artikel: Wie wäre es mal mit Infos zu nachrangigen Einlagen? Bei vielen Banken heißen sie ähnlich wie Festgeldprodukte ("Topzins", "Vermögensbrief" etc.) und werden auch ähnlich beworben wie Festgeldprodukte ("sicher", "kein Kursänderungsrisiko", "Festzins"). Manchmal sieht man erst auf den zweiten Blick, dass es sich nicht um ein "normales" Festgeld mit Einlagensicherung handelt. Und selbst wenn die Bank das Produkt transparent als "nachrangige Einlage" bezeichnet, weiß wahrscheinlich längst nicht jeder, was das genau bedeutet (= wenn der Bank das Geld ausgeht, werden nachrangige Gläubiger erst nach allen anderen befriedrigt - wenn dann noch was da ist...).
Ist in der Tat ein interessantes Feld, zu dem auch immer wieder Anfragen kommen. Habs mir mal auf meine Liste geschrieben :-) Danke Dir!
Dazu hatte ich kürzlich mal was gelesen ... ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich würde Nachranganleihen, die von der Bankaufsicht wie haftendes Eigenkapital berücksichtigt werden, vom Risikoprofil her am ehesten Aktien mit einer Garantiedividende vergleichbar sehen. Mit dem Unterschied, dass sich Bestandshalter keine Sorgen um zwischenzeitliche Kursschwankungen machen müssen. Zum Fälligkeitstermin gibts stets den Nennwert zurück, selbstverständlich unter der Voraussetzung dass die Bank dann noch solvent ist.
Stefan, wenn Du Dich mal mit dem Thema Nachranganleihen beschäftigen solltest, prüfe doch bitte, ob die Institutssicherung der Genossenschaftsbanken eine
Selbstverpflichtung gegenüber den Anlegern oder nur eine unverbindliche, für jeden Einzelfall widerrufliche Leistungszusage darstellt. Im ersteren Fall wäre man als Anleger ja auch bei einer Bankenschieflage mit einer Nachranganleihe gut abgesichert.