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Vorschlag zur Verbesserung der Zinsgutschrifts-Angaben bei Festgeldern

Vorschlag zur Verbesserung der Zinsgutschrifts-Angaben bei Festgeldern

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 20.11.2024

Ich bräuchte mal kurz eure Hilfe :-) Das neue Forum inkl. Community ist schon ziemlich weit forgeschritten, was die Entwicklung angeht, allerdings würde ich im Zuge des System-Updates gern noch das bekannte Problem der Zinsgutschrifts-Angabe bei Festgeldern lösen. Dazu habe ich mir folgendes überlegt: Für jede Laufzeit-Zinssatz-Kombi wird es drei Angaben geben:

1. Zinsgutschriftsintervall: Wann werden die Zinsen gutgeschrieben? Dies ist unabhängig davon, WOHIN sie gutgeschrieben werden.

2) Zinseszins JA/NEIN: Gibt es im Rahmen des der Zinsgutschrift einen Zinseszinseffekt? ... Ein solcher Effekt tritt nur auf, wenn die Zinszahlung auf das Festgeldkonto erfolgt ("Zinskapitalisierung").

3) Zinsbesteuerung: Wann werden die Zinsen besteuert (z. B. jährlich, am Ende der Laufzeit etc.)

Findet ihr die Logik nachvollziehbar und sinnvoll im Sinne eines Vergleichs der Festgeldangebote? Filterfunktion könnte man dann auf Basis dieser drei Werte relativ easy bauen.

Eins sollte uns aber bewusst sein: Einig Banken machen zu diesen drei Punkten entweder gar keine oder nur wenige Angaben, insofern wird es da durchaus den ein oder anderen "nicht bekannt"-Fall geben :-)

Lieben Dank schon mal für euer Feedback!

Stefan

Star der CommunitySpooky78 am 20.11.2024

@ Stefan Erlich: Der Informationswert dieser Struktur ist hoch, aber ich befürchte, dass die Darstellung dadurch auch überfrachtet werden könnte. So würde dann z.B. ein mehrjähriges Festgeld der abcbank für jede Laufzeit gleich dreimal aufgeführt, weil man es mit vierteljährlicher, jährlicher und kapitalisierender Verzinsung zeichnen kann.
Auch den genannten Aspekt der fehlenden Angaben mancher Banken sehe ich als Problem. Dies könnte dazu führen, dass bei entsprechender Filterung einige Angebote "durch das Raster" fallen, obwohl sie die Kriterien eigentlich erfüllen ("falsch-negativ"). Das erlebt man leider in anderen Bereichen (z.B. bei Online-Shops) sehr häufig, weshalb ich mittlerweile auch dazu übergegangen bin, nur noch möglichst wenig zu filtern und lieber selbst zu prüfen, ob ein Angebot meine Suchkriterien erfüllt. Aber das ist ja eigentlich nicht der Zweck solcher Filter. Von daher würde ich dafür plädieren, eher auf ein Kriterium zu verzichten, falls es dort zu viele "unbekannt"-Einträge geben sollte, weil es sonst beim Filtern zu unerwünschten Verzerrungen kommt.

Registriertes Community-MitgliedJosef am 20.11.2024

Hallo Stefan, ich finde die Struktur ganz gut. Das ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer PosterRochus (Gast) am 21.11.2024

Hallo Stefan,

zu Deiner Frage zwecks der Zusatzinformation. Ich benötige die Zusatzinfo nicht. Spitzenzinszahler gibt es nur wenige, da die meisten sich sicherlich auf die Grundverzinsung konzentrieren, wird die Info zum Zinseszins Nebensache.

Aber vielleicht könnte man die Kategorie "Sparbriefe" aufnehmen. Von einem User bin ich auf die Bausparkasse Mainz gestoßen, die z.B. Sparbriefe anbietet. Sparbriefe sind wie Festgelder lang angelegte Gelder, unterscheiden sich aber in der Laufzeit, der Kündigung und der Zinsausschüttung. Während ein Festgeld gekündigt werden muss, andernfalls erfolgt eine Neuanlage um die gleiche Zeit, läuft ein Sparpan einfach aus. Die Zinsausschüttung erfolgt bei einem Sparbrief immer zum Ende der Laufzeit (quasi grundsätzlich mit Zinseszins).

Anonymer PosterRochus (Gast) am 21.11.2024

Hallo Stefan, ich sehe gerade, dass die Anzeige der Auflistungen aktualisiert wurde und die Sparbriefe der BSPK Mainz aufgeführt sind. Danke!

Registriertes Community-MitgliedWittschi am 21.11.2024

Moin, stimme @Spooky zu.
Gefahr der Unübersichtlichkeit, Ungenauigkeit, Vielfacherwähnung.
Mir reicht es vollständig in der Beschreibung.
Zudem rate ich allen weiterhin die AGB und Vertragsunterlagen vor dem "enter" zumindest zu überfliegen :-)

Besonders engagiertes MitgliedUli am 21.11.2024

Stefan, ich bin bei @Spooky78 und ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Anonymer PosterSascha1 (Gast) am 21.11.2024

Lieber Stefan,

ich finde deine Überlegungen gut.

Die Vorredner, die sich dafür aussprechen Informationen zurückzuhalten, kann ich nicht nachvollziehen - sind sie doch nicht im Sinne eines emanzipierten Kunden.

Für (potentielle) Kunden gilt vielmehr: Je mehr Informationen du bereitstellst, desto informierter kann eine Entscheidung für/gegen ein Produkt getroffen werden.

Daher bitte so viele Angaben wie möglich machen, der ein oder andere "nicht bekannt"-Fall stört niemanden.

Weiterhin viel Erfolg mit deiner Seite!

Star der CommunityHans-Jürgen am 22.11.2024

Hallo Stefan!
Wenn Du mich fragen würdest, ob ich die detaillierteren Beschreibungen zu den Zinszahlungen benötige, würde ich "nein" sagen. Aber Sascha hat sicherlich Recht damit, dass es für die Anleger/innen durchaus von Bedeutung ist, möglichst viele für die Anlageentscheidung maßgebliche Informationen zu erhalten. Sie können natürlich nur eine Vorabinformationen zur Entscheidungsfindung sein. Dem sollte dann schon eine intensivere eigene Betrachtung des Anlageprodukts und der Bank - auch unter Heranziehung von Erfahrungsberichten anderer Anleger/innen - sein. Die letztendliche Entscheidung kann nur jede/r selbst treffen.
Ich stimme aber auch denjenigen zu, die sich dafür aussprechen, dass das Ganze nicht dazu führen darf, dass der Festgeldvergleich unübersichtlicher wird. Ohne vor Augen zu haben, wie Du die zusätzlichen Informationen und die damit möglichen weiteren Filtermöglichkeiten konkret einbauen möchtest, ist eine abschließende Meinungsbildung natürlich schwierig. Ich schildere somit nachstehend ein paar Gedanken, die ich diesbezüglich habe.
Betrachtet man z. B. die von Spooky78 angeführte abc bank, die drei Zinszahlungsvarianten anbietet (quartalsweise, am Ende des Jahres oder jährlich kapitalisierend), dann könnte das bedeuten, dass Du dafür künftig drei gleiche Festgelder in den Festgeldvergleich aufnehmen würdest, die sich nur bei der Zinszahlung unterscheiden würden. Das wäre auch m. E. nicht sinnvoll, da der Festgeldvergleich dadurch nur unnötig aufgebauscht würde. Aber man könnte vielleicht unter dem Punkt "Zinsgutschrift" beim Festzins der abc bank die drei Zinszahlungsvarianten aufführen und eine eventuelle Filterung aus diesen Unterpunkten beim Punkt "Zinsgutschrift" vornehmen (die technische Umsetzbarkeit kann ich zwar nicht beurteilen, aber das dürfte zumindest nicht unmöglich sein). Alternativ gibt es aber auch Banken (z. B. Akbank, Bigbank etc.), die in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Zinszahlung einen unterschiedlichen Zinssatz anbieten. Hier würde ich dafür plädieren, dass dann auch unterschiedliche Festgelder dieser Banken in den Festgeldvergleich aufgenommen werden sollten, was bisher ja wohl noch nicht möglich ist. Und schließlich gibt es noch Banken, die beim Zinssatz in Abhängigkeit von der Höhe des Anlagebetrages differenzieren (z. B. Kommunalkredit Invest). Ob man dafür auch noch separate Festgelder ausweist, was sicherlich konsequent wäre, möchte ich aber nicht beurteilen.
Nach diesen etwas überbordenden Vormerkungen möchte ich aber auch zu den von Dir angeführten Punkten Stellung nehmen:
zu 1.) Die Punkt Zinsgutschrift auszubauen - möglichst in der von mir bzgl. der abc bank geschilderten Weise - wäre natürlich sinnvoll und würde den Informationsgehalt steigern.
zu 2.) Zinses JA/NEIN ist sicherlich auch eine interessante Information, da sie im direkten Vergleich zweier Anlagen den Ausschlag geben könnte.
Vielleicht wäre es auch möglich, die Punkte 1.) und 2.) zusammenzufassen, damit man nur eine konkrete Filtermöglichkeit einbauen muss.
zu 3.) Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich das Zufluss-Prinzip. Die Zinsen sind somit zu versteuern, wenn sie ausgezahlt bzw. gutgeschrieben werden. Damit herrscht eigentlich für alle genug Klarheit. Dass es einzelne Banken gibt, bei denen die Zinsbesteuerung auch bei mehrjährigen Festgeldern wohl erst am Laufzeitende erfolgt, kann zwar in Einzelfällen von Interesse sein, rechtfertigt aber meines Erachtens keinen Aufwand für ein zusätzliches Kriterium. Gerade bei diesem Punkt wäre es vermutlich auch schwierig, wirklich überall deutliche Aussagen zu ermitteln.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meinen Ausührungen bei der Meinungsbildung behilflich sein. Bei allen anderen Leserinnen und Lesern entschuldige ich mich für diesen umfangreichen Kommentar, aber er ist ja eigentlich im Wesentlichen auch nur an Stefan gerichtet.
VG aus dem eisigen Gemany
Hans-Jürgen

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 26.11.2024

Lieben Dank erst einmal an alle für euer ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!