Grenzüberschreitende Einlagensicherung Österreich
Siehe das folgende Zitat: Inwieweit ist die deutsche Einlagensicherung an der Anlage in Österreich beteiligt?
"... gelten die Bestimmungen über grenzüberschreitende Einlagensicherung nach dem deutschen Einlagensicherungsgesetz ("EinSiG") in Verbindung mit dem österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz („ESAEG“)."
Ich vermute mal, die Aussage bezieht sich auf Kapitel 5 des Einlagensicherungsgesetzes (§ 56 ff EinSiG), das die Zusammenarbeit der verschiedenen Einlagensicherungssysteme regelt. Demnach hat "ein inländisches Einlagensicherungssystem nach diesem Gesetz die Aufgabe, die Erstattung von Einlagen der Zweigniederlassungen eines CRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums im Namen und entsprechend den Anweisungen des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats durchzuführen, soweit das inländische Einlagensicherungssystem die notwendigen Mittel zur Einlegerentschädigung vor der Auszahlung von dem Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats erhalten hat. Das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats erstattet dem inländischen Einlagensicherungssystem die Kosten des Entschädigungsverfahrens (vgl. § 57 Abs. 1 EinSiG)".
Grundsätzlich ist bei Anlagen bei der Kommunalkredit Invest, auf die sich die Anfrage wohl bezieht, aber die österreichische Einlagensicherung (Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.) zuständig.
Danke!Ja, es ist die Kommunalkredit ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!