Menü
Tagesgeld 4,00%Festgeld 3,00%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Community  ⟩  Forum  ⟩  Sonstiges  ⟩  Thema
Beteiligung der deutschen Einlagensicherung bei Anlagen in Österreich

Beteiligung der deutschen Einlagensicherung bei Anlagen in Österreich

Anonymer PosterBayern (Gast) am 12.08.2023

Danke!
Ja, es ist die Kommunalkredit Invest.
Bisher habe ich nur der deutschen Einlagensicherung vertraut, da „moralisch“ der Staat mit im Boot sitzt.

Star der CommunitySpooky78 am 12.08.2023

Ich vermute mal, die Aussage bezieht sich auf Kapitel 5 des Einlagensicherungsgesetzes (§ 56 ff EinSiG), das die Zusammenarbeit der verschiedenen Einlagensicherungssysteme regelt. Demnach hat "ein inländisches Einlagensicherungssystem nach diesem Gesetz die Aufgabe, die Erstattung von Einlagen der Zweigniederlassungen eines CRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums im Namen und entsprechend den Anweisungen des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats durchzuführen, soweit das inländische Einlagensicherungssystem die notwendigen Mittel zur Einlegerentschädigung vor der Auszahlung von dem Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats erhalten hat. Das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats erstattet dem inländischen Einlagensicherungssystem die Kosten des Entschädigungsverfahrens (vgl. § 57 Abs. 1 EinSiG)".

Grundsätzlich ist bei Anlagen bei der Kommunalkredit Invest, auf die sich die Anfrage wohl bezieht, aber die österreichische Einlagensicherung (Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.) zuständig.

Anonymer PosterBayern (Gast) am 12.08.2023

Grenzüberschreitende Einlagensicherung Österreich

Siehe das folgende Zitat: Inwieweit ist die deutsche Einlagensicherung an der Anlage in Österreich beteiligt?

"... gelten die Bestimmungen über grenzüberschreitende Einlagensicherung nach dem deutschen Einlagensicherungsgesetz ("EinSiG") in Verbindung mit dem österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz („ESAEG“)."