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Einreichung von Steuerbescheinigungen bei Rückforderung von Quellensteuer.

Einreichung von Steuerbescheinigungen bei Rückforderung von Quellensteuer.

Registriertes Community-MitgliedExtralocke am 16.02.2025

Wurde der Freibetrag auf Kapitalerträge (1000 pro Nase) noch nicht anderweitig vollständig "verbraucht", so reicht es ALLE Steuerbescheinigungen auszuweisen, in denen ein Teil des Freibetrages (bei anderen Banken) verwendet wurde, um die abgezogene Quellensteuer nachträglich zu mindern. Rechnen kann man beim FA.
Wer allerdings die "Günstigerprüfung" beantragt, verpflichtet sich, neben anderen Einkünften auch ALLE Kapitalerträge auszuweisen (also auch die bereits mit Quellensteuer abgegoltenen), damit das FA prüfen kann, ob der persönliche Grenzsteuersatz womöglich unter 25% liegt.

Anonymer PosterJoachim Datko (Gast) am 16.02.2025

Müssen die Jahressteuerbescheinigungen vollständig eingereicht werden, falls jemand Kapitalerträge, die mit der Quellensteuer belegt wurden, zurück erhalten will oder kann er nur einen Teil einreichen?