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Erfahrungen mit Festgeldanmeldung über 12.500 € bei Bundesbank

Erfahrungen mit Festgeldanmeldung über 12.500 € bei Bundesbank

Registriertes Community-MitgliedRainer10 am 16.02.2024

hat jemand schon mal bei der Bundesbank Festgelder über 12500 € und Anlagedauer über 1Jahr angemeldet.
Wenn ja, was wurde bei der Meldung telefonisch abgefragt ?

Anonymer PosterGeorg1 (Gast) am 16.02.2024

Nein, interessiert niemanden.

Star der CommunityHans-Jürgen am 16.02.2024

Das Verfahren ist absolut unproblematisch. Die Mitarbeiter/innen an der Hotline sind sehr freundlich.

Ich habe bei der erforderlichen Meldung von fällig gewordenen Festgeldern nur folgende Angaben machen müssen:
- Eingangsdatum des Geldeingangs aus dem Ausland
- Absender des Geldes (bei mir: Klarna) und Herkungsland (bei mir: Finnalnd, obwohl es sich bei Klarna ja um eine schwedische Bank handelt)
- Höhe des eingegangenen Betrages
Damit war die Angelegenheit erledigt.

Star der CommunityHans-Jürgen am 16.02.2024

@Georg
So einen Kommentar kannst du dir wirklich ersparen. Der interessiert nämlich wirklich niemanden.

Anonymer PosterGeorg1 (Gast) am 16.02.2024

Ich meinte das ganz Ernst. Das Thema wurde hier im Forum schon öfter besprochen und mehrere Benutzer haben berichtet, dass ihre Meldung die Mitarbeiter der Bundesbank nicht interessiert habe.

Star der CommunityHans-Jürgen am 16.02.2024

@Georg
Danke für die erklärende Rückmeldung. Rainer ist aber vermutlich genau wie ich noch kein ewiger Nutzer dieses Forums, so dass ihm die alten Diskussionen wohl auch nicht geläufig sind. Du erwartest ja sicherlich nicht von uns, dass wir alle Kommentare der Vergangenheit studieren. Du hättest ja hierauf verweisen können, wenn sie dir präsent sind. Dennoch bleibe ich dabei, dass dein Kommentar in dieser Form überflüssig war.
Deine Aussage, dass die Meldung die Mitarbeiter der Bundesbank nicht interessiert habe, halte ich jedoch für überspitzt. Ich habe mich aber auch gewundert, dass man meine persönlichen Daten nicht abgefragt hat. Abgesehen davon, dass ich mich mit meinem Nachnamen gemeldet habe und man dort vermutlich meine Telefonnummer sehen konnte, wurde neben den von mir mitgeteilten Punkten nichts Weiteres erfragt.
Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit erledigt ist und Rainer auch die gewünschten Informationen erhalten hat.
MfG

Registriertes Community-MitgliedKlaus Wolf am 16.02.2024

Die BuBa hat hierzu unter

https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf

FAQs veröffentlicht. Laut FAQ Nr. 4 "Welche grenzüberschreitenden Transaktionen sind meldebefreit?"

"Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten ..."

Das schließt TAGESGELDER (generell) und FESTGELDER mit einer Laufzeit von 1 Jahr ein (s. https://www.boerse-online.de/nachrichten/geldundvorsorge/vorsicht-bei-auslandsueberweisungen-awv-meldepflicht-beachten--20326279.html).

Registriertes Community-MitgliedRainer10 am 17.02.2024

@ Hans-Jürgen
Danke Hans-Jürgen für deine ausführliche Rückantwort

Anonymer PosterGeorg1 (Gast) am 17.02.2024

@ Klaus Wolf
Das gilt aber nur, wenn Gelder tatsächlich auf ausländische Bankverbindungen überwiesen werden. Wenn man Gelder auf eine deutsche Bankverbindung überweist und die Bank diese Gelder dann für einen im Ausland anlegt, gilt das nicht.

Registriertes Community-MitgliedHaral am 17.02.2024

dazu habe ich von Weltsparen z.B. andere Informationen erhalten. Bei Rückzahlungen ausländischer Anlagen ist in der Umsatzübersicht ein Hinweis auf die AMV-Meldepflicht gemacht.

Registriertes Community-MitgliedKlaus Wolf am 18.02.2024

Vielen Dank für Deinen Hinweis Georg.
Könntest Du bitte posten, auf welche konkrete Regelung Dein Kommentar basiert, weil die BuBa FAQs die von Dir genannte Konstellation nicht näher erwähnen?
Bspw. die IKANO Bank führt ihr Konto bei der BNP Paribas in Deutschland, es steht aber nirgendwo, ob die dorthin überwiesenen Gelder in Deutschland bleiben oder nach Schweden weitergeleitet werden.
Kann man das ggf. (nur) über den zuständigen Einlagensicherungsfonds (im Falle IKANO: das schwedische Riksgälden) feststellen?

Anonymer PosterGeorg1 (Gast) am 18.02.2024

Die konkreten Regelungen findest Du in der Außenwirtschaftsverordnung (daher der Name AWV-Meldepflicht). Wenn du zwischen Deinem deutschen Referenzkonto und dem deutschen Sammelkonto der Ikano Bank Gelder transferierst, ist das keine Außenwirtschaft, sondern eine ganz normale Inlandsüberweisung und unterliegt somit nicht der Meldepflicht.