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Freibetrags-Splitting

Freibetrags-Splitting

Registriertes Community-MitgliedUli am 18.07.2025

@Micha
"- Ich erhöhe den Freistellungsbetrag noch innerhalb des Jahres auf 700€.
- Ich erhalte unmittelbar nach der Erhöhung des Freistellungsbetrags die für die jetzt zusätzlich freigestellten 200€ gezahlten Kapitalertragssteuern erstattet."

Das ist nur möglich, wenn das Konto noch nicht geschlossen wurde. Ansonsten ist der Auftrag des FSA über 500 € für die Bank und Dich bindend.

Registriertes Community-MitgliedUli am 18.07.2025

"Gelten dann die gesamten EUR 1.000 als „verbraucht“ oder hätte ich dann davon noch EUR 350 Euro für Bank B übrig? "

Der FSA von 1000 € gilt als aufgebraucht, wenn das Konto bereits geschlossen ist, auch wenn die Bank Dir mitteilt, es seien nur 650 € aufgebraucht. Dein Auftrag ist bindend. Für die Bank B bleibt Dir nichts mehr übrig.

Dieser Post wurde am 18.07.2025 um 14:06 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMicha am 18.07.2025

Zu Oliver's Beitrag noch zur Ergänzung: Ich habe schon bei mehreren Banken folgendes erlebt (Beispiel):
- Ich richte den Freistellungsbetrag für 500€ ein.
- Ich erhalte im Laufe des Jahres (z.B. in den ersten drei Quartalen) 800€ Zinsen brutto, für 300€ davon zahle ich Kapitalertragssteuern.
- Ich erhöhe den Freistellungsbetrag noch innerhalb des Jahres auf 700€.
- Ich erhalte unmittelbar nach der Erhöhung des Freistellungsbetrags die für die jetzt zusätzlich freigestellten 200€ gezahlten Kapitalertragssteuern erstattet.

Verringern kann ich den Freistellungsbetrag anschließend wahrscheinlich nicht mehr (hab ich noch nicht probiert). Ich weiss auch nicht, ob alle Banken das so handhaben, aber ich finde das schon ganz interessant.

Besonders engagiertes MitgliedJ.g. am 18.07.2025

@Oliver
Danke für deine ausführliche Antwort.

„Es ist erst entscheidend, was am Jahresende für Freistellungsaufträge zugeteilt sind. Davor kann man beliebig hin- und herschieben.“
Ist klar. Sollte zumindest der Fall sein, solange das Konto/ die Konten nicht vor Jahresende gekündigt wurde(n), denke ich.

„D.h. konkret: Freistellungsauftrag für Bank A auf 650 € ändern und 350 € für Bank B.“
So habe ich es auch gemacht. Ich hatte bei der Wüstenrot zum Jahresbeginn EUR 657 freigestellt. Nach Erhalt der Restzinsen am 15.07. ergab sich ein Jahreszinsertrag von EUR 640,74. Daraufhin reichte ich einen zweiten Freistellungsauftrag über EUR 641 ein mit der Bitte, diesen zu berücksichtigen und mir eine Bestätigung zukommen zu lassen. Darauf warte ich noch. Ich fragte mich danach lediglich, ob ich mir diesen Schritt nicht hätte schenken können.

„Wichtig: Auf keinen Fall in der Summe der Freibeträge auf über 1.000 Euro kommen (bei Unverheirateten), sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt - im Wiederholungsfall droht sogar eine Ordnungsstrafe.“
Ist auch klar.

„Manche Banken (z.B. ING DiBa) erlauben scheinbar nur das Höhersetzen des Betrags, nicht aber das Verringern.“
Ein Verringern ist bei der Deutschen Bank beispielsweise auch nicht möglich, d.h., man kann ihn nur bis zur Höhe der aufgelaufenen Zinsen verringern.
Beispiel: Dort konnte ich einen laufenden Freistellungsauftrag wegen 24 Cent nicht löschen, sondern musste ihn auf EUR 1 setzen.

„Notfalls kann man zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Und man kann natürlich die Freibeträge nur für das laufende Jahr ändern.“
Ist mir auch bekannt. Diesen ganzen Freistellungsaufwand betreibe ich auch nur deshalb, damit bei unterjähriger Ausschüttung ein Maximum der Zinserträge auf dem Konto verbleiben (Zinseszins-Effekt), die ja sonst bei Steuerabzug geringer ausfallen würden.

Dieser Post wurde am 18.07.2025 um 14:04 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedOliver_346480 am 18.07.2025

@J.g. Es ist erst entscheidend, was am Jahresende für Freistellungsaufträge zugeteilt sind. Davor kann man beliebig hin- und herschieben. Ändern geht theoretisch bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres, in der Regel der 28.12. Praktisch sollte man es bis zum 15.12. erledigt haben. Und man kann natürlich den Freibetrag nicht unter die bereits verbrauchten, ausgezahlten Zinsen setzen.
D.h. konkret: Freistellungsauftrag für Bank A auf 650 € ändern und 350 € für Bank B.

Manche Banken (z.B. ING DiBa) erlauben scheinbar nur das Höhersetzen des Betrags, nicht aber das Verringern.

Wichtig: Auf keinen Fall in der Summe der Freibeträge auf über 1.000 Euro kommen (pro Person), sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt - im Wiederholungsfall droht sogar eine Ordnungsstrafe.

Notfalls kann man zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Und man kann natürlich die Freibeträge nur für das laufende Jahr ändern.

Dieser Post wurde am 18.07.2025 um 12:50 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJ.g. am 18.07.2025

Hallo an alle,
Angenommen, ich habe bei Bank A EUR 649,50 Zinsen erwirtschaftet, und zuvor einen Freistellungsauftrag über EUR 1.000 dort eingereicht.
Gelten dann die gesamten EUR 1.000 als „verbraucht“ oder hätte ich dann davon noch EUR 350 Euro für Bank B übrig?
Anders gefragt: Sollte ich den Freistellungsauftrag bei Bank A besser auf EUR 650 aktualisieren um den Rest für Bank B verwenden zu können?
Wie handhabt ihr das?
Danke und Gruß