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Kritik an AWV-Meldung: Ineffizienz und unnötige Bürokratie bemängelt

Kritik an AWV-Meldung: Ineffizienz und unnötige Bürokratie bemängelt

Registriertes Community-MitgliedHolk am 29.11.2023

Die AWV Meldung an die Bundesbank ist ein schlechter Witz und zeigt die schlechte Verfassung von allem hier, was Politik und ähnliches in unserer Bananenrepublik betrifft. Im Ernst, es wird mit Bußgeldern von bis zu 30k gedroht, wenn man nicht bis zum 7. des Folgemonats alle (auch nur mittelbaren, z.B. über Weltsparen) Überweisungen ins Ausland (gilt nur für unkündbares Festgeld > 1 Jahr und >= 12,5k Einzelüberweisung) meldet. Der schlechte Witz ist, dass das telefonisch möglich ist und ich nicht einmal nach meinem Namen gefragt wurde! Dann meldet man sowas und erfährt dann, dass es rein praktisch gar nicht zu Bußgeldern kommen kann, alles nur der Statistik dient und ein ganzes Team (das auch die Meldungen von Unternehmen annimmt) beschäftigt ist, um Steuergelder zu verschwenden! Unglaublich!!!

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 29.11.2023

@Holk

Heißt das z.B. 50k über ZP an eine frz.Bank über zwei Jahre müssten gemeldet werden. Die Überweisung zu ZP ist ja ein dt. Konto...

Registriertes Community-MitgliedHolk am 29.11.2023

@atzerix: Ja. Direktanlage auf jeden Fall. Treuhandanlage o.ä. sehr wahrscheinlich auch, denn Dein Name wird bei der Sammelüberweisung aller Anleger der ausl. Bank mitgegeben.
Wie aber gesagt, dass ist für den Arsch! Wenn Du keinen Namen melden musst (und meinen Namen hat man abgelehnt zur Aufnahme der Meldung), dann bringt es nur was für die statistischen Zwecke und das System torpediert sich selbst, denn wer meldet denn, wenn er nichts davon hat! Ich empfehle hier selbstverständlich nichts, aber meine älteren Eltern, die ich immer offen berate, belästige ich mit so einem Unsinn nicht... Und es ist ebenfalls eine Zumutung, sich da einzulesen, wenn am Ende sowas rauskommt...

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 29.11.2023

@Holk

Alles klar, weiß ich Bescheid...

Besonders engagiertes MitgliedUli am 29.11.2023

Bei ZP wird jeder Anleger explizit auf die Anlagenfristen 1. bzw. 15. hingewiesen.
Ebenfalls die Anzahl der Tage, wo das Geld bei der Sutor-Bank sein muss.

Damit hat ZP alle Vorgaben eingehalten.

Registriertes Community-MitgliedHolk am 29.11.2023

@fred: welche Vorgaben?

Besonders engagiertes MitgliedUli am 29.11.2023

Wann Du Dein Geld bei der Treuhandbank von ZP (Sutor-Bank) eingezahlt haben musst.
Somit kannst später mit dem Hinweis auf das, was die BB schreibt, keine Beschwerde führen.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 29.11.2023

Wird aber in Deinem Namen angelegt, es handelt sich bei den Treuhandkonten bei ZP um ein offenes Treuhandkonto.

Registriertes Community-MitgliedH. M. am 10.12.2023

Zum Thema AWV. Ich habe vor wenigen Tagen in einem von beiden Seiten freundlich geführten Gespräch die
gleichen Erfahrungen gemacht. Ich wurde sogar zurückgerufen und habe dann die benötigten Angaben gemacht.
Auf meine Nachfrage, warum mein Name nicht notiert wird, folgten die Hinweise auf die Statistik, und dass ich mir
vorsichtshalber eine Telefonnotiz machen könnte. Die ganze Angelegenheit dauerte unter 5 Minuten und war für mich
persönlich überhaupt nichts, worüber ich mich aufregen möchte... MfG H.M.