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Probleme mit Freistellungsauftrag bei Weltsparen trotz Einrichtung

Probleme mit Freistellungsauftrag bei Weltsparen trotz Einrichtung

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 13.01.2025

Hallo Forum!

Hat jemand Erfahrungen mit dem Freistellungsauftrag bei Weltsparen? Insbesondere für die Vermögensverwaltung?

Ich habe Anfang des Jahres einen FSA eingerichtet. Trotzdem wurden bei den ersten Ausschüttungen Steuern abgeführt und der Freistellungsbetrag wird unverändert in beantragter Höhe angezeigt. Weiß jemand mehr?

Freundliche Grüße

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 21.01.2025

@Atzerix: Was für Steuern wurden denn abgeführt? Tatsächlich deutsche Abgeltungsteuer? Dann ist ggf. was bei der Einrichtung des Freistellungsauftrages schiefgelaufen. Wenn es ausländische Quellensteuer ist, dann ist das zu erwarten, da der Freistellungsauftrag nur für bei deutschen Banken anfallende Kapitalerträge gilt. Kannst du das irgendwie nachschauen?

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 21.01.2025

@Stefan

Ich habe Anfang des Jahres erstmalig einen FSA bei WS gestellt, ausschließlich für die Vermögensverwaltung mangels Festgelder mit Quellensteuer oder treuhänderisch. Der FSA wird mir im Konto auch angezeigt. Am 10.01.25 waren die ersten Ausschüttungen mit Steuerabzug ersichtlich. Dazu die Antwort von WS bzgl. einer Anfrage:

"Guten Tag, Herr Atzerix, vielen Dank für Ihre Nachricht.

In diesem Fall wurde das steuerliche Zahlungsdatum Ihrer Ausschüttung von
unserem System auf den 27.12.2024 festgelegt. Dieses Datum basiert auf den
Angaben unseres Anbieters für Börsendaten. Steuerlich wird das Einkommen daher
dem Jahr 2024 zugeordnet, auch wenn die Buchung und Verfügbarkeit der Beträge
für Sie erst im neuen Jahr - Anfang Januar - erfolgt ist. Da wir für die
Erstellung der Belege jedoch das Buchungsdatum verwenden, kam es in diesem
Fall zu einer Abweichung. Für die Verwirrung bitten wir um Entschuldigung.

Ihr Freistellungsauftrag gilt jeweils für das entsprechende Steuerjahr, in
diesem Fall 2024. Es könnte sein, dass Ihr Freibetrag für 2024 bereits
ausgeschöpft war, weshalb auf die Ausschüttung Steuern erhoben wurden."

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 22.01.2025

@Stefan

Kleine Korrektur: Natürlich nicht mangels Festgelder mit Quellensteuer, sondern dt. Abgeltungssteuer.