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Recht auf Auskunft über Festgeldanlagen bei Banken klären.

Recht auf Auskunft über Festgeldanlagen bei Banken klären.

Star der CommunitySpooky78 am 16.06.2024

@ Dennis: Beim DB ZinsMarkt - und meines Wissens nach auch bei den übrigen Anlageportalen - ist die Lage in der Tat ähnlich, was bedeutet, dass man auch dort von der jeweiligen Anlagebank keine separate Einlagebestätigung erhält. Das ist auch so beabsichtigt, weil die Banken den Kundenverkehr ja ganz bewusst an die Portale outsourcen, um mit den "nervigen Kleinsparern" so wenig wie möglich zu tun haben zu müssen.
Als Kunden hat man letztlich einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem jeweiligen Portal und muss darauf vertrauen, dass dieses das eingezahlte Geld auch tatsächlich wie beauftragt angelegt und nicht in Bernie-Madoff-Manier in einem riesigen Ponzi-Scheme "abzweigt". Ich halte dieses Risiko bei den großen, etablierten Portalen jedoch für äußerst gering, aber zu 100 % ausschließlich kann man es nicht - siehe Wirecard, wobei dort der Betrug auf einer anderen Ebene und nicht bei den Kundeneinlagen stattfand.
Grundsätzlich besteht aber gemäß Artikel 248 § 8 EGBGB eine Informationspflicht seitens der Bank in Bezug auf die Durchführung einzelner Zahlungsvorgänge, wozu auch die Einzahlung auf ein Festgeldkonto zählen dürfte. Ob die Bestätigung durch das Portal hierfür schon ausreicht, entzieht sich meiner juristischen Kenntnis.
Man muss sich an dieser Stelle allerdings auch fragen, ob eine zusätzliche schriftliche Einlagebestätigung der Anlagebank wirklich so viel mehr Sicherheit bedeutet, denn schließlich könnte diese genauso gut gefälscht sein.

Ich kann mich daher nur Hans-Jürgens Rat anschließen und denjenigen, die grundlegende Bedenken gegenüber Anlageportalen habe, zur Direktanlage raten. Aber dann kommt man halt u.U. auch nicht an alle lukrativen Angebote, insbesondere nicht von ausländischen Banken, die meist keine Direktanlage von deutschen Kunden zulassen.

Registriertes Community-MitgliedPaul am 16.06.2024

Mit wem hast du einen Vertrag und wer mit dir? Du kannst aber deinen Vertrag mit Weltsparen fristgerecht kündigen und danach machen was du willst. Bis dahin gilt dein Weltsparen-Vertrag.
Juristisch fundiert findet man das im BGB unter Vertragsfreiheit

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 16.06.2024

Spooky, wie siehst du das bei dem DB Zinsmarkt? Dort bekommt man ja abschliessend auch keine Bestätigung, dass das Geld wirklich bei der Bank angelegt wurde, aber im Online-Banking sieht man es ja. Ist das wirklich ein Problem, dass "Bayern" hier angesprochen hat?

Anonymer PosterBayern (Gast) am 16.06.2024

Man kann sich an die Bank, bei der das Festgeld angelegt ist, wenden und um Auskunft bitten.
Auskunftspflicht von Banken:
- Recht des Kunden auf einen Kontoauszug ergibt sich wohl aus § 259 HGB

Mit einer Bestätigung der Bank, bei der das Festgeld liegt, wäre man meiner Ansicht nach einigermaßen sicher:
1) Das Festgeld wurde vom Anlageportal bei der angegebenen Bank angelegt.
2) Die Einlagensicherung von max. 100.000 € pro Person und pro Bank gilt für die Festgeldanlagen, die über das Anlageportal angelegt wurden.

Hat von Ihnen schon jemand für ein Festgeld, das er über ein Anlagenportal angelegt hat, von der Bank bei der das Festgeld angelegt wurde, einen Kontoauszug angefordert und erhalten?

Anonymer PosterBayern (Gast) am 16.06.2024

Danke, ich werde versuchen, woanders Antwort zu bekommen. In juristischen Foren ist die obige Frage sicher gut platziert.

Star der CommunityHans-Jürgen am 16.06.2024

@Bayern
Entschuldige bitte zunächst, dass ich Dir nicht mit einer juristisch fundierten Antwort dienen kann.
Du stellst in den letzten Tagen immer wieder Fragen, wie sich bei Abschlüssen über Weltsparen das Verhältnis bzw. ein eventueller Kontakt der Kund(inn)en zu der Bank gestaltet, bei dem die Anlage erfolgt. Scheinbar kann Dir hier aber niemand die Antwort geben, die Du erwartest bzw. Dir wünschst. Auch wenn ich kein Weltsparen-Kunde bin, glaube ich, dass deren Homepage ausreichende Informationen zur Verfügung stellt. Sollten Dir diese Informationen nicht ausreichen, dann kannst kann Du Dich mit Deinem Anliegen wohl am besten an den Kundenservice von Weltsparen oder der betreffenden Anlagebank wenden, um eine abschließende und fundierte Antwort zu erhalten.
Solltest Du Bedenken an einem Abschluss über Weltsparen haben - was ich vielleicht verstehe, aber dennoch für unbegründet halte - dann solltest Du einfach nur Direktanlagen wählen. Hier ist immer die betreffende Bank Dein direkter Anspruchpartner.
VG Hans-Jürgen

Anonymer PosterBayern (Gast) am 16.06.2024

Hat man ein Recht darauf, zu erfahren, ob man bei einer Bank eine Festgeldanlage hat? Bei Festgeldanlagen über Weltsparen ist es scheinbar nicht einfach, von der Bank selbst, bei der das Festgeld angelegt wird, eine Bestätigung zu bekommen. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, bei der Bank wirksam zu erfragen, ob man dort Festgeldanlagen und in welcher Höhe hat? Ich würde mich über juristisch fundierte Antworten freuen.