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Sonderkündigungsrecht bei Festgeldanlage wegen erhöhter Quellensteuer?

Sonderkündigungsrecht bei Festgeldanlage wegen erhöhter Quellensteuer?

Besonders engagiertes MitgliedUli am 25.12.2024

@Spooky78,
Da stimme ich Dir zu. Das ist eine Verordnung/Gesetzgebung des Staates, auf die, die Bank keinerlei Einfluss hat. Die Bank möchte es beim alten lassen, darf es nicht.
Ist wie während der Pandemie als Fitnessstudios wegen des Seuchengesetzes die Studios schließen mussten und den Kunden keinerlei Schadensersatz (Beitragstundung) gewährten.
Begründung: Das ist eine staatliche Maßnahme, wir kommen unserer Vertragsbestimmung nach.

Star der CommunitySpooky78 am 18.12.2024

Da eine nachträgliche Steuererhöhung, anders als z.B. eine Gebührenerhöhung, nicht im Verantwortungsbereich der Bank liegt, würde ich davon ausgehen, dass es in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht gibt. Auch über § 314 BGB sollte hier keine vorzeitige Kündigung möglich sein, sofern die Steuerhöhung nicht gerade dazu führt, dass man Privatinsolvenz anmelden muss (was wohl eher unwahrscheinlich ist). Sofern es also in den Geschäftsbedingungen von Zinspilot bzw. der Bank keine entsprechende Klausel gibt, wird es schwer werden, aus der Nummer vorzeitig herauszukommen. Das ist dann halt einfach Pech oder "höhere Gewalt". Aber vielleicht zeigt sich die Bank ja auch kulant. Fragen kostet nichts.

Registriertes Community-MitgliedMartin1 am 18.12.2024

Sonderkündigungsrecht wg. Erhöhung der Quellensteuer in Lettland?

Kann ich meine langfristige Festgeldanlage bei einer lettischen Bank (Konto bei Zinspilot) wegen der Erhöhung der Quellensteuer von 20% auf 25.5% außerordentlich kündigen. Da ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin betrifft das meine Rendite, da ich keine Ansässigkeitsbescheinigung von menem FA bekomme. Dank!