Sonderkündigungsrecht wg. Erhöhung der Quellensteuer in Lettland?
Kann ich meine langfristige Festgeldanlage bei einer lettischen Bank (Konto bei Zinspilot) wegen der Erhöhung der Quellensteuer von 20% auf 25.5% außerordentlich kündigen. Da ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin betrifft das meine Rendite, da ich keine Ansässigkeitsbescheinigung von menem FA bekomme. Dank!
Da eine nachträgliche Steuererhöhung, anders als z.B. eine Gebührenerhöhung, nicht im Verantwortungsbereich der Bank liegt, würde ich davon ausgehen, dass es in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht gibt. Auch über § 314 BGB sollte hier keine vorzeitige Kündigung möglich sein, sofern die Steuerhöhung nicht gerade dazu führt, dass man Privatinsolvenz anmelden muss (was wohl eher unwahrscheinlich ist). Sofern es also in den Geschäftsbedingungen von Zinspilot bzw. der Bank keine entsprechende Klausel gibt, wird es schwer werden, aus der Nummer vorzeitig herauszukommen. Das ist dann halt einfach Pech oder "höhere Gewalt". Aber vielleicht zeigt sich die Bank ja auch kulant. Fragen kostet nichts.
@Spooky78,Da stimme ich Dir zu. Das ist eine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!