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Steuerliche Behandlung von Zinsen bei einjährigem Festgeld.

Steuerliche Behandlung von Zinsen bei einjährigem Festgeld.

Registriertes Community-MitgliedRico1 am 05.01.2024

Thema manuelle Abführung der Steuer : wenn das Festgeld 1 Jahr angelegt wird und die Zinsen am Ende der Laufzeit im nächsten Jahr ( in diesem Fall 2024 )ausbezahlt werden . Meine Frage : Wie verhalte ich mich richtig ?
Erst mit der Steuer 2024 angeben ?

Besonders engagiertes MitgliedARe am 05.01.2024

Steuerlich relevant ist der Zeitpunkt des Mittelzuflusses, also der Tag, an dem die Zinsen gebucht werden.

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 05.01.2024

MEISTENS, nicht immer, erfolgt die Zinsgutschrift, egal ob ausgezahlt wurde oder nicht, jährlich und ist damit jährlich zu versteuern. Durch die Steuerbescheinigung der Banken, die bis zum Ende des 1. Quartals eines jeden Jahres versendet wird, sollte sich das von selbst auflösen. Taucht da aus 2023 nichts auf, dann wird ja die gesamte Anlage plus Zinsen dieses Jahr fällig und ist (erst) nächstes Jahr zu versteuern.

Registriertes Community-MitgliedBerti am 06.01.2024

Danke für eure Rückmeldung. Sehr gut erklärt und für mich verständlich.Danke

Registriertes Community-MitgliedARe am 06.01.2024

Ich muss meine Aussage vom 5.1.2024 etwas präzisieren:

Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen - darunter fallen auch Zinseinnahmen - wird das Zuflussprinzip durch § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG durchbrochen. Danach werden bestimmte Einnahmen unabhängig vom tatsächlichen Zufluss steuerrechtlich dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Nach der gesetzlichen Definition in § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG müssen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sein. Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen ist i. d. R. ein Zeitraum bis zu 10 Tagen.

Aus: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zufluss-abfluss-prinzip_idesk_PI20354_HI351457.html

Oder verständlicher formuliert: Zinsen, die in z.B. 2024 auf einem Konto verbucht werden, müssen in der Steuererklärung für 2024 angegeben werden. Außer wenn eine Kapitalanlage z.B. schon 2023 bestanden hat, die darauf fälligen Zinsen aber erst Anfang 2024 verbucht werden, sind die Zinsen in der Steuererklärung für 2023 anzugeben.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 06.01.2024

Are: Wenn bei mir also heute ein 10 Jahresfestgeld fällig wird mit 10 000 euro Zinsen -Zahlung bei Endfälligkeit, müssen diese 2024 oder 2023 angegeben werden in der Steuererklärung?

Registriertes Community-MitgliedARe am 06.01.2024

@Kathrin: Wenn heute, 6.1.2024, also innerhalb der 10-Tagesfrist eine Zinszahlung eingeht, über die Du tatsächlich verfügen kannst, sind diese Zinsen steuerlich dem Jahr 2023 zuzuschreiben und damit in der Steuererklärung für 2023 anzugeben.
In der Praxis würde ich bei Banken, die eine Zinsbescheinigung zur Verfügung stellen, einfach diese verwenden. Dort steht relativ deutlich, was wo in der Steuererklärung eingetragen werden muss und für welches Steuerjahr die Bescheinigung gilt.
Bei ausländischen Banken, die keine Zinsbescheinigung ausstellen müssen, würde ich wie oben beschrieben vorgehen. Sollte das Finanzamt tatsächlich nachfragen, kann man immer noch auf die genannten Gesetzestexte und/oder Urteile verweisen.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 06.01.2024

Are: Das ist aber echt seltsam. Wenn ich die 10 000 Euro Zinsen des im Jahr 2014 abgeschlossenen 10 JAhresfestgeldes aber am 11.01. 24 bekomme, dann würden die 10 000 Euro komplett zum STeuer jahr 2024 zählen? Wenn sie aber am 10.01.24 ausgezahlt würden, würden die 10 000 Euro komplett zum STeuerjahr 2023 zählen? Das ist aber sehr seltsam, zumal das ja Zinsen sind, die sich innerhalb von 10 JAhren aufsummiert haben, aber erst am Ende der Laufzeit gutgeschrieben werden...Bist du dir da sicher?

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 06.01.2024

Are; das hat ja durchaus relevanz, wenn ich z.B. heute ein 10 Jahresfesteld bei der KKI abschliesse, bei dem dann am 6.1.2034 zb 30 000 Euro Zinsen anfallen, ich aber schon am 20.12.23 bei der PBB ein 10 Jahresfestgeld abgeschlossen habe, bei dem dann im Dezember 2033 auch 30 000 euro Zinsen anfallen, dann würden die 60 000 euro zinsen ja komplett in die steuer für das jahr 2033 fallen! dann wäre es ja besser die KKI 10 Jahresanlage erst am 11.1.24 abzuschliessen, damitdie 30 000 euro zinsen der KKI ins JAhr 2034 fallen, oder??

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 06.01.2024

Are: So ganz stimmt es aber mit dem Gesetzestext nicht überein: "Danach werden bestimmte Einnahmen unabhängig vom tatsächlichen Zufluss steuerrechtlich dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören."
die 30 000 Euro Zinsen des 10 Jahresfestgeldes die am 6.1. ausgezahlt werden, gehören ja wirtschaftlich nicht nur in das vorherige Jahr, sondern in die vorherigen 9 JAhre ....

Registriertes Community-MitgliedT.sutherland am 06.01.2024

@Kathrin da du ja nach eigener Aussage den Freibetrag schon erschöpft hast ist es eh völlig egal.

Besonders engagiertes MitgliedARe am 07.01.2024

Kathrin: Ich kann deine Argumentation, dass die Zinsen eines 10-jährigen Festgeldes über mehrere Jahre erwirtschaftet werden, durchaus nachvollziehen. Steuerrechtlich zählt aber der Zeitpunkt, an dem du über die gezahlten Zinsen verfügen kannst.
Wenn du Zweifel hast, kannst du natürlich selbst versuchen, per Google Antworten auf deine Fragestellungen zu bekommen. Das ist kostenlos, man/frau muss halt selbst etwas Mühe aufwenden.
Eine rechtsverbindliche, aber vermutlich kostenbehafteteAntwort bekommst du vom Steuerberater.
Oder du erkundigst dich bei deinem zuständigen Finanzamt.

Besonders engagiertes MitgliedARe am 07.01.2024

@Kathrin
Noch mal eine gedankliche Korrektur. Bei einem endfälligen 10-Jahres-Festgeld fallen keine wiederkehrenden, sondern nur eine einmalige Zinszahlung an. Deshalb dürfte die 10-Tagesfrist hier nicht relevant sein.
Wenn die Zinszahlung z.B. am 6.6.2024 erfolgt, sind die Zinsen ganz klar in 2024 zu versteuern. Wenn die Zinszahlung zufällig z.B. am 6.1.2024 erfolgt, müsste sie also auch in 2024 zu versteuern sein.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 07.01.2024

ARe: danke für den Hinweis! Anders wäre es bei einer jährlichen Auszahlung der Zinsen eines 10 jährigen Festgeldes am 6.1.2024. da würden die Zinsen, da es sich um eine wiederkehrende Zahlung handelt, zu 2023 gerechnet werden, bei endfälligkeit der Zinsen am 6.1.24 würden sie jedoch, weil es nur eine einmalige Zahlung ist, zu 2024 zählen. Habe ich das richtig verstanden?

Besonders engagiertes MitgliedARe am 07.01.2024

@Kathrin
Ja, genau. So würde ich die Sache interpretieren.