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Strategien zur Anlage nach Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags

Strategien zur Anlage nach Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags

Star der CommunitySpooky78 am 20.10.2024

@ Lieblingssparer: Der Hinweis auf die Versteuerung der Mieteinnahmen (= keine Kapitalerträge und daher ohne Einfluss auf den Sparerpauschbetrag) und der Wertesteigerung beim Verkauf ist sicherlich korrekt, aber ich denke, wir entfernen uns hier doch etwas zu sehr von der Ausgangsfrage. Eine Immobilie ist schließlich kein Sparprodukt und ohne Finn zu nahe treten zu wollen, würde ich angesichts seiner Schilderungen mal davon ausgehen, dass ein Immobilienerwerb aktuell noch außerhalb seiner finanziellen Spielräume liegt, weshalb dieses "Steuersparmodell" für ihn vermutlich ohnehin nicht in Frage kommen dürfte.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 20.10.2024

@Joachim Datko: Das kenne ich auch so. Allerdings müssen die Mieteinnahmen, die man als Immobilienbesitzer erzielt, durchaus versteuert werden. Im Gegenzug lässt sich der Kaufpreis für das vermietete Gebäude (nicht für das Grundstück!) über die AfA (Absetzung für Abnutzung) jedes Jahr steuervermindernd abschreiben: mit jeweils zwei Prozent des Kaufpreises für Gebäude, die nach 1925 errichtet wurden, und mit jeweils 2,5 Prozent für Gebäude, die vor 1925 gebaut worden sind. Es dauert also 50 oder 40 Jahre mit der Abschreibung. Wer sich das alles antun mag (inklusive Stress mit Mietern), bitteschön. Ich bleib‘ lieber bei Geldanlagen und zahl‘ dann halt die Kapitalertragssteuer. ;)

Anonymer PosterJoachim Datko (Gast) am 20.10.2024

Steuerfrei vermietete Immobilien nach 10 Jahren - Zu Finn 18.10.24 17:08 "[...] Geld anzulegen, ohne dass vom Gewinn Steuern abgezogen werden?"
Soviel mir bekannt ist, können vermietete Immobilien nach mindestens 10 Jahren steuerfrei verkauft werden. Wie viele Objekte in welchem Zeitraum ist mir nicht bekannt. Es gilt etwas Ähnliches, wenn man zumindest 3 Jahre selbst darin wohnt. Vorsicht ich bin Laie, die Informationen sind aus dem Internet.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 19.10.2024

@Rentner: Das stimmt natürlich. Aber die (deutschen) Banken führen erstmal trotzdem die 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus die 1,375 Prozent Soli ab - und man muss sich das dann in der Steuererklärung über die Günstigerprüfung und die Anlage KAP zurückholen, oder?

Anonymer PosterVWFSkunde (Gast) am 19.10.2024

Wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt werden die Kapitalerträge mit diesen versteuert und es fällt kein Soli an! Und wenn man über 65 ist, bekommt man auf die Kapitalerträge einen Altersentlastungsbetrag. Das drückt ebenfalls den persönlichen Steuersatz:-)

Star der CommunitySpooky78 am 18.10.2024

@ Bernd: Touché. ;-) Aber aktuell ist der Goldpreis auf Rekordhoch und man muss sich fragen, was noch alles passieren müsste, damit es weiter aufwärts geht. Wahrscheinlicher ist doch eher, dass diese Blase bald platzt. 2.500 € für 31 g eines Materials, das realwirtschaftlich nur von untergeordneter Bedeutung ist? Für mich klingt das eher nach Tulpenmanie.

Anonymer PosterBernd9 (Gast) am 18.10.2024

> Aber jetzt noch einzusteigen, ist vermutlich keine gute Idee.

Sagt man das Edelmetallen nicht zu jedem Zeitpunkt nach?

Star der CommunitySpooky78 am 18.10.2024

@ Finn: Gold (oder ein anderes Edelmetall) wäre noch eine Alternative. Wenn man das länger als 1 Jahr hält, ist der Gewinn steuerfrei. Aber jetzt noch einzusteigen, ist vermutlich keine gute Idee.

Anonymer PosterFinn1 (Gast) am 18.10.2024

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Ich hatte gehofft, den den Sparer-Pauschbetrag überschreitenden Teil anders anlegen zu können, kenne mich aber auch mit nichts anderem aus als Tagesgeld und Festgeld.
Bei Wertpapieren scheint man ja auch spätestens beim Verkauf Steuern auf den Gewinn zahlen zu müssen.

Star der CommunitySpooky78 am 18.10.2024

@ Udo: "Nicht verkaufen" macht ja bestenfalls bei Aktien oder Zerobonds Sinn. Bei so ziemlich allen anderen Anlageformen, z.B. auch bei Fonds und ETFs (Stichwort: Vorabpauschale), fallen hingegen immer Zinsen oder Dividenden an, die zu versteuern sind. Finn hat zudem explizit nach Sparprodukten gefragt. Da sehe ich nur die bereits erwähnten thesaurierenden Festgelder einiger weniger Banken als mögliche Alternative.

Ansonsten ist "selber nachlesen" grundsätzlich eine gute Idee, man muss aber auch wissen, wo man die entsprechenden Informationen findet und auf was man achten sollte. Von daher finde ich Finns Fragen durchaus legitim und man sollte das nicht einfach oberlehrerhaft abtun. Wie heißt es doch schon so schön im legendären "Sesamstraßen-Lied": "Wer nicht fragt, bleibt dumm." ;-)

Registriertes Community-MitgliedPaul am 18.10.2024

Nicht verkaufen ?? Oder dann verkaufen,wenn du in Rente bist. Die wird so niedrig ausfallen, dass der Verkauf dann Steuerfrei ist.
Alle Tricks Steuern zu sparen, kosten anders Geld und lohnen nur bei viel Geld. Und die meisten Tricks gehen nach hinten los. Und alle Onlinetrickser beklauen dich eher, das wäre aber Steuerfrei.
Übrigens lohnt es sich sehr, wenn man mal "selber nachliest".

Star der CommunitySpooky78 am 18.10.2024

Nachtrag: Lieblingssparer hat natürlich recht, dass sich die Zinserträge bei deutschen Banken wegen der abgeltenden Wirkung des Steuerabzugs auch dann rentieren, wenn man keine ESt-Erklärung abgibt - nur dann ggf. halt etwas weniger. Man muss aber keine ESt-Erklärung abgeben, bloß weil man den Sparerpauschbetrag überschreitet (falls es nicht noch andere Einnahmen gibt, die zu erklären sind). Anders sieht es jedoch, wie ebenfalls schon erwähnt, bei ausländischen Kapitalerträgen aus, sofern hier nicht Portalbetreiber wie WeltSparen die Steuern bereits für einen abführen. Ansonsten kommt man dort um eine Deklaration nicht herum, wobei es hierbei m.E. auch keine Rolle spielt, ob man den Pauschbetrag schon ausgeschöpft hat oder nicht.

Star der CommunitySpooky78 am 18.10.2024

Diese Frage stellt sich eigentlich nur, wenn man nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und sich nur wegen ein paar Euros über der Freigrenze den damit verbundenen Aufwand ersparen möchte. Ansonsten gilt doch wohl eher: Haben ist besser als nicht haben. Eine größere Summe dauerhaft unverzinst auf dem Girokonto zu belassen, bloß um nicht über den Freibetrag zu kommen, scheint mir angesichts des inflationsbedingten Kaufkraftverlusts jedenfalls nicht sinnvoll zu sein. Man kann schließlich auch Anlageformen wählen, bei denen sowohl die Zinsausschüttung als auch die Versteuerung der Zinserträge erst zum Laufzeitende erfolgt. Soweit ich weiß, bieten u. a. die ppb direkt und die KKI solche Festgelder an. Dadurch kann man seine Kapitalerträge auf einen späteren Zeitpunkt verlagern, wenn man vielleicht wieder mehr „Luft“ bei den Freibeträgen hat. Grundsätzlich ist es aber für Personen, deren persönlicher ESt-Satz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % (+ Soli/KSt) liegt, sinnvoll, eine ESt-Erklärung anzugeben, weil diese so i.d.R. einen Teil der bereits geleisteten Kapitalertragssteuer erstattet bekommen. Und mit ELSTER oder einer Software wie WISO ist das ja schließlich kein Hexenwerk. Da braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater. Notfalls hilft einem für kleines Geld der örtliche Lohnsteuerhilfe-Verein.
Sofern also die zu erwartenden Kapitalerträge eines Jahres nicht gerade zwischen 1.000 undca. 1.100 € liegen (bei Verheirateten entsprechend höher), sollte es immer rentabler sein, die Zinsen mitzunehmen und sich die anfallenden Steuern ggf. nachträglich über die ESt-Erklärung zurückzuholen.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 18.10.2024

@Finn: Na klar solltest Du weiter anlegen. Der Freibetrag in Höhe von 1000 Euro im Jahr (beziehungsweise 2000 Euro bei gemeinsam veranlagten Partnern) bleibt Dir ja. Auf den Teil Deines Gewinns musst Du in keinem Fall Steuern zahlen - auch wenn Du ihn überschreitest. Wenn Du über den Sparerpauschbetrag hinauskommst und weiteres Geld bei deutschen Banken anlegst, führen die automatisch die Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag auf Deine weiteren Zinsen ab. Du musst Dich dann also um nichts kümmern, solltest aber dann natürlich keinen weiteren Freistellungsauftrag erteilen. Legst Du bei ausländischen Banken an, führen diese die Steuer meist nicht ab, Du erhältst die Zinsen also ohne Abzüge ausgezahlt, musst sie aber dann bei der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben (kann aber Dein Steuerberater machen, falls Du einen hast).
In Udos Beispielrechnung fehlt noch der Solidaritätszuschlag. Wenn Deine 1000 Euro also 35 Euro Zinsen im Jahr bringen würden, würden Dir davon im Regelfall 25,77 Euro bleiben (weil 25 Prozent Kapitalertragssteuer plus 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag von Deinen abgehen; wenn Du kirchensteuerpflichtig bist, sind es noch ein paar Prozentpünktchen mehr).

Anonymer PosterFinn1 (Gast) am 18.10.2024

Gibt es denn keine Möglichkeit Geld anzulegen, ohne dass vom Gewinn Steuern abgezogen werden?

Besonders engagiertes MitgliedARe am 18.10.2024

@Finn
Naja, Du hast zwei Möglichkeiten: 
1. Keine weiteren Kapitalanlagen zu tätigen und damit garantiert gar keinen Gewinn zu erzielen.
2. Weitere Kapitalanlagen zu tätigen und damit Gewinn zu erzielen, aber einen Teil davon in Formvon Steuern abzugeben.

Registriertes Community-MitgliedPaul am 18.10.2024

Die bekommst ca. 3,5% also bei einem 1000er sind das35 Euro und zahlst dann 25% Steuern also 8,75. Dein Gewinn bis zum Pauschbetrag sind 35 Euro danach 26,25 Euro . Wenn du nichts anlegst sind es 0 Euro
Wobei du maximal 25% zahlst, je nach deinem sonstigen Einkommen auch weniger

Entscheide selber.

Anonymer PosterFinn1 (Gast) am 18.10.2024

Liebes Forum,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

Und zwar habe ich meinen Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft und würde gerne wissen, ob es profitabler ist, besser kein weiteres Geld in Sparprodukten anzulegen, damit keine Kapitalertragssteuer anfällt (und somit keine Zinsen zu erhalten) oder weiterhin Geld in Sparprodukten anzulegen und die Kapitalertragssteuer in Kauf zu nehmen (und somit einen Abzug von den Zinsen zu erhalten).

Wie gehe ich mit dieser Situation geschickt um?