Hallo! Habt ihr einen Steuerberater oder macht ihr eure Steuererklärung alleine? Ich bin seit Jahren bei einem Lohnsteuerhilfeverein und dort zufrieden. Nun erfuhr ich aber, dass ich dort rausfliege, wenn meine Kapitalerträge (und / oder Mieteinnahmen) 18 000 Euro jährlich überschreiten. Ich bin zwar noch darunter, aber es kann in den nächsten Jahren passieren, dass ich darüber liege. Ich bin Lehrerin (Beamtin) und habe im Grunde nichts Kompliziertes, also außer den Zinsen keine weiteren Einkünfte und auch sonst nichts weiter. Da wäre es wahrscheinlich besser die Steuererklärung alleine zu machen, wenn ich die 18 000 Euro überschreite als mir dann einen teureren Steuerberater zu nehmen? Der Lohnsteuerverein kostet etwa 230-250 Euro, ein Steuerberater wahrscheinlich (?) das doppelte. Ich wäre auf eure Meinungen gespannt. Schöne Grüße von Kathrin
da kann ich nur Software von Buhl empfehlen, zb ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Kathrin
Interessant ... mir wurde von hiesigen Lohnsteuerhilfevereinen gesagt, die Grenze wäre bei 8000 € jährlich.
Hängt diese Grenze vom Bundesland oder von Verein ab oder ist das einheitlich?
Ergänzung: Ich habe auch schon mal mehr als das vierfache für eine Steuerberater-St.Erkl. bezahlt.
Ich habe im Netz recherchiert und auch dort 18 000 ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ja, und wenn man - wie ich - außer den Festgeldern und Tagesgeldern nicht viel hat (sonst noch dienstliche Fahrten und Fortbildungen und Pendlerpauschale und Arbeitsmittel), lohnt ein Steuerberater doch gar nicht. Oder bin ich bei mehr als 18 000 Kapitaleinkünften verpflichtet einen Berater zu nehmen? Das wäre mir neu .
Mir erschließt sich auch nicht ganz, wieso es überhaupt diese Grenze von 18 000 Euro gibt.
Danke. Dann werde ich vielleicht doch nochmal die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Nur Gehalt und Kapitalerträge das kann man sogar mit dem Papierformular vom Finanzamt. Wobei Elster wohl schneller geht.
Kannst das aus den Vorjahren doch kopieren mit neuen Zahlen.
Ich nehm gerne WISO Buhl für 23 Euro.
Hallo Udo, ja wahrscheinlich bräuchte ich den Lohnsteuerhilfeverein gar nicht… Danke für Eure Anregungen! LG Kathrin
Oder Lidl Steuersparer, dieser ist mit 4,99 € günstig, über Buhl laufen die @daten automatisch hinein auch die Steuerbescheinigungen der einzelnen Banken.
Wurden Meldungen von ausländischen Steuerbehörden an das BZSt mitgeteilt, die werden mitgeteilt, so fliesen diese Daten ebenfalls mit hinein. Diese liegen dem Wohnortsfinanzamt vor.
Zum Thema Beratungsgrenze von ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Uli: Die Obergrenze gibt es offensichtlich ja nur bei Kapitalerträgen, nicht beim „Lohn“ oder der Besoldung. Das wundert mich etwas.
Ich wüsste jetz nicht,was für Vorteile ein Steuerprogramm oder gar ein Berater bringen sollte. Die paar Zahlen in ELSTER eintragen sind ja wirklich kein Aufwand. Zumindest für die Masse. Und man kann auch simulieren, bevor man das Formular abschickt.
Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden.
TIPP: Woher stammt diese Information? Zinsen sind ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Man muss die Zinseinnahmen nicht angeben, wenn die schon versteuert wurden, was ja bei den allermeisten inländischen der Fall sein dürfte.
Alle Kapitalerträge anzugeben ist nur sinnvoll, wenn man unter 25% Steuer liegt.
Und man MUSS eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn man Kapitalerträge hat, die noch nicht versteuert worden sind - was in der Regel bei Zinsen von ausländischen Banken der Fall ist.
Dann ist es doch irreführend zu sagen man fliege aus dem Verein heraus wenn man mehr als 60 000 Euro Kapitalerträge hat.
Hallo,das Steuerberatungsgesetz ( StBerG § 4 ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Man muss nicht alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Dadurch kann man die 18.ooo Euro "Grenze" unterschreiten.Haben Kapitalerträge der Abgeltungssteuer in Deutschland unterlegen und man ist nicht Kirchensteuer pflichtig, brauch man nur die "restlichen" Erträge angeben und man kann im Verein bleiben.
Es gibt u. a. ein Wahlrecht, ob man alle oder nur bestimmte Erträge erklärt. Jeder Steuerpflichtige sollte dies für sich prüfen.
Hallo Kathrin,
ich mache meine Einkommensteuererklärung immer alleine.
Meine Rente und Krankenversicherung brauche ich nicht eintragen, wird automatisch
gemacht. Habe meine Einkommensteuererklärung (2024) am 3.1.25 beim Finanzamt abgegeben.
Am 28.3.25 habe ich meinen Einkommensteuerbescheid von 2024 von Finanzamt erhalten.
Steuerbescheinigungen von den Banken braucht man nicht mehr einreichen.
Ich habe meine Zinseinnahmen auf ein Blatt Papier geschrieben (Name der Bank, Zinsen, Kapitalertragsteuer/Soli). Auf der KAP müssen Sie dann noch die Zinsen von deutschen Banken und von ausländischen Banken
(wenn Sie welche haben) eintragen.
Auch was Ihnen an Steuern abgezogen wurde. Wenn Sie einen oder mehrere Freistellungsaufträge gemacht haben,
auch in der KAP eintragen.
Versicherungen können Sie auch absetzen ( Autohaftpflicht usw.).
Am besten legen Sie sich von den Vordrucken Muster an, dann können Sie das immer leicht ausfüllen,
natürlich mit anderen Zahlen.
Bei mir hat es da noch nie Probleme gegeben.
Schummeln Sie bei den Kapitalerträge auf keinen Fall, denn alle Banken in Europa teilen Ihre Kapitalerträge dem deutschen Finanzamt mit (automatischer Informationsaustausch).
Schönen Tag noch
Hans Hofmann
Danke, Herr Hoffmann. Meine Frage ist aber, ob man ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Hallo Kathrin, ich bin da der gleichen Ansicht wie ‚Steuertipp‘. Guck‘ Dir mal den Paragraphen 4 (Nr. 11) im Steuerberatungsgesetz an. Da ist das ziemlich genau definiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__4.html
Wenn Du die Zinsen nicht in der Einkommensteuererklärung anführen musst (und das ist wegen der bereits abgeführten Kapitalertragssteuer bei Zinsen von inländischen Banken meist der Fall), dann spielen sie nach meinem Verständnis keine Rolle für die 18000er-Grenze. Entscheidend ist hier meiner Ansicht nach der Teilsatz ‚und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden.‘
Etwas anderes ist es, wenn Du die 18000 Euro überschreitest, weil Du so viele Zinsen oder Dividenden von ausländischen Banken bekommst. Diese Zinsen oder Dividenden MUSST Du in der Einkommensteuererklärung angeben, jedenfalls wenn sie noch nicht dem deutschen Steuereinbehalt unterlegen haben. Und wenn Du dann über 18000 Euro kommst (beziehungsweise zusammen mit dem Ehemann über 36000 Euro), dürfte der Lohnsteuerhilfeverein Dir nicht mehr helfen.
Das Thema "Beratungsgrenzen Lohnsteuerhilfeverein" wurde hinsichtlich der Kapitalerträge etwas weiter oben auf dieser Forums-Seite schon einmal diskutiert. Wer genau wissen will, welche Beratungsgrenzen bei den Lohnsteuerhilfevereinen gelten, kann dies auf der Webseite des Bundesverbands hier nachlesen:
https://www.bvl-verband.de/lohnsteuerhilfevereine/wen-duerfen-lohnsteuerhilfevereine-beraten
Hallo Kathrin,
Sie haben doch u. a. geschrieben:macht ihr eure Steuererklärung alleine?
Darauf habe ich geantwortet.
Schönen Tag noch
Hans Hofmann
Vielen Dank, Herr Hofmann. Ich war davon ausgegangen, dass ich wegen der Auszahlung meines thesaurierendes Festgeldes bei der PBB dann wegen Zinsen von 20 000 Euro nicht mehr im Verein sein kann. Aber offensichtlich verhält es sich ja so, dass ich diese 20 000 Euro Kapitalerträge gar nicht angeben muss, weil sie bei einer deutschen Bank erzielt wurden und ich daher doch im Verein bleiben kann. Das war mir nicht bekannt .