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Überlegungen zur Steuererklärung bei Überschreitung von Einkommensgrenzen

Überlegungen zur Steuererklärung bei Überschreitung von Einkommensgrenzen

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 30.04.2025

Vielen Dank, Herr Hofmann. Ich war davon ausgegangen, dass ich wegen der Auszahlung meines thesaurierendes Festgeldes bei der PBB dann wegen Zinsen von 20 000 Euro nicht mehr im Verein sein kann. Aber offensichtlich verhält es sich ja so, dass ich diese 20 000 Euro Kapitalerträge gar nicht angeben muss, weil sie bei einer deutschen Bank erzielt wurden und ich daher doch im Verein bleiben kann. Das war mir nicht bekannt .

Registriertes Community-MitgliedHans Hofmann am 28.04.2025

Hallo Kathrin,

Sie haben doch u. a. geschrieben:macht ihr eure Steuererklärung alleine?
Darauf habe ich geantwortet.

Schönen Tag noch

Hans Hofmann

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 27.04.2025

Das Thema "Beratungsgrenzen Lohnsteuerhilfeverein" wurde hinsichtlich der Kapitalerträge etwas weiter oben auf dieser Forums-Seite schon einmal diskutiert. Wer genau wissen will, welche Beratungsgrenzen bei den Lohnsteuerhilfevereinen gelten, kann dies auf der Webseite des Bundesverbands hier nachlesen:
https://www.bvl-verband.de/lohnsteuerhilfevereine/wen-duerfen-lohnsteuerhilfevereine-beraten

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 27.04.2025

Hallo Kathrin, ich bin da der gleichen Ansicht wie ‚Steuertipp‘. Guck‘ Dir mal den Paragraphen 4 (Nr. 11) im Steuerberatungsgesetz an. Da ist das ziemlich genau definiert:

https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__4.html

Wenn Du die Zinsen nicht in der Einkommensteuererklärung anführen musst (und das ist wegen der bereits abgeführten Kapitalertragssteuer bei Zinsen von inländischen Banken meist der Fall), dann spielen sie nach meinem Verständnis keine Rolle für die 18000er-Grenze. Entscheidend ist hier meiner Ansicht nach der Teilsatz ‚und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden.‘
Etwas anderes ist es, wenn Du die 18000 Euro überschreitest, weil Du so viele Zinsen oder Dividenden von ausländischen Banken bekommst. Diese Zinsen oder Dividenden MUSST Du in der Einkommensteuererklärung angeben, jedenfalls wenn sie noch nicht dem deutschen Steuereinbehalt unterlegen haben. Und wenn Du dann über 18000 Euro kommst (beziehungsweise zusammen mit dem Ehemann über 36000 Euro), dürfte der Lohnsteuerhilfeverein Dir nicht mehr helfen.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 27.04.2025

Danke, Herr Hoffmann. Meine Frage ist aber, ob man im Lohnsteuerverein sein kann, wenn die Kapitalerträge 18 000 überschreiten? Zb wenn ein 10 J Festgeld fällig wird bei einer deutschen Bank und man in einem Jahr dadurch 20 000 Euro Zinsen erhält

Registriertes Community-MitgliedHans Hofmann am 27.04.2025

Hallo Kathrin,

ich mache meine Einkommensteuererklärung immer alleine.
Meine Rente und Krankenversicherung brauche ich nicht eintragen, wird automatisch
gemacht. Habe meine Einkommensteuererklärung (2024) am 3.1.25 beim Finanzamt abgegeben.
Am 28.3.25 habe ich meinen Einkommensteuerbescheid von 2024 von Finanzamt erhalten.
Steuerbescheinigungen von den Banken braucht man nicht mehr einreichen.
Ich habe meine Zinseinnahmen auf ein Blatt Papier geschrieben (Name der Bank, Zinsen, Kapitalertragsteuer/Soli). Auf der KAP müssen Sie dann noch die Zinsen von deutschen Banken und von ausländischen Banken
(wenn Sie welche haben) eintragen.
Auch was Ihnen an Steuern abgezogen wurde. Wenn Sie einen oder mehrere Freistellungsaufträge gemacht haben,
auch in der KAP eintragen.
Versicherungen können Sie auch absetzen ( Autohaftpflicht usw.).
Am besten legen Sie sich von den Vordrucken Muster an, dann können Sie das immer leicht ausfüllen,
natürlich mit anderen Zahlen.
Bei mir hat es da noch nie Probleme gegeben.
Schummeln Sie bei den Kapitalerträge auf keinen Fall, denn alle Banken in Europa teilen Ihre Kapitalerträge dem deutschen Finanzamt mit (automatischer Informationsaustausch).


Schönen Tag noch

Hans Hofmann

Anonymer PosterNeukunde3 (Gast) am 26.04.2025

Es gibt u. a. ein Wahlrecht, ob man alle oder nur bestimmte Erträge erklärt. Jeder Steuerpflichtige sollte dies für sich prüfen.

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 26.04.2025

Stimmt das? Ich dachte man muss alle angeben

Anonymer PosterNeukunde3 (Gast) am 26.04.2025

Man muss nicht alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Dadurch kann man die 18.ooo Euro "Grenze" unterschreiten.Haben Kapitalerträge der Abgeltungssteuer in Deutschland unterlegen und man ist nicht Kirchensteuer pflichtig, brauch man nur die "restlichen" Erträge angeben und man kann im Verein bleiben.

Anonymer PosterBernd_e (Gast) am 11.04.2025

Hallo,
das Steuerberatungsgesetz ( StBerG § 4 i.d.F. 23.10.2024) Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen sagt aus:

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Hilfe für ihre Mitglieder in Steuersachen leisten solange es Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,sonstige Einkünfte aus Unterhaltsleistungen wie Rente usw. sind.

Keine Hilfe dürfen sie leisten bei Einkünften aus Land- Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb
oder selbständiger Arbeit usw.

Das gilt auch für Einnahmen aus anderen Einkunftsarten, also auch Kapitaleinkünfte,
die insgesamt die Höhe von 18 000.-€ bzw. 36 000.-€ bei Zusammenveranlagung überschreiten.

Ich nutze Elster Online. Nachdem das einmal eingerichtet ist lassen sich die Daten
immer fürs nächste Jahr übernehmen.
Mit der Funktion Belegabruf können auch alle Daten die sowieso ans FA gemeldet (Löhne, Gehälter,
Kapitalerträge für die eine Freistellung beantragt wurde ....)übernommen werden.
Diese werden dann automatisch in die richtige Zeile der Steuererklärung übernommen.
Wenn sich so wie bei mir keine großen Veränderungen ergeben, eine schnelle und einfache Angelegenheit.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 10.04.2025

Sorry: ich meine natürlich mehr als 18 000 Euro

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 10.04.2025

Dann ist es doch irreführend zu sagen man fliege aus dem Verein heraus wenn man mehr als 60 000 Euro Kapitalerträge hat.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 10.04.2025

Und man MUSS eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn man Kapitalerträge hat, die noch nicht versteuert worden sind - was in der Regel bei Zinsen von ausländischen Banken der Fall ist.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 10.04.2025

Man muss die Zinseinnahmen nicht angeben, wenn die schon versteuert wurden, was ja bei den allermeisten inländischen der Fall sein dürfte.

Alle Kapitalerträge anzugeben ist nur sinnvoll, wenn man unter 25% Steuer liegt.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 10.04.2025

TIPP: Woher stammt diese Information? Zinsen sind doch immer von der Abgeltungssteuer betroffen, dann wäre die 18 000 Grenze ja völlig unsinnig

Registriertes Community-MitgliedTIPP am 10.04.2025

Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden.

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 10.04.2025

Ich wüsste jetz nicht,was für Vorteile ein Steuerprogramm oder gar ein Berater bringen sollte. Die paar Zahlen in ELSTER eintragen sind ja wirklich kein Aufwand. Zumindest für die Masse. Und man kann auch simulieren, bevor man das Formular abschickt.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 09.04.2025

Jörg: Vielen Dank!

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 09.04.2025

Uli: Die Obergrenze gibt es offensichtlich ja nur bei Kapitalerträgen, nicht beim „Lohn“ oder der Besoldung. Das wundert mich etwas.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 09.04.2025

Zum Thema Beratungsgrenze von Lohnsteuerhilfevereinen gibt die Webseite des Bundesverbands detaillierte Auskunft:
https://www.bvl-verband.de/lohnsteuerhilfevereine/wen-duerfen-lohnsteuerhilfevereine-beraten

@ Kathrin: Bei einfachen Steuerfällen ist auch aus meiner Sicht kein Berater notwendig, sofern man sich mit dem Thema Steuer beschäftigen möchte ;-).
Für meine Mutter (Renterin, Einkünfte aus Vermietung) hatte ich früher die Steuerklärung per Elster online gemacht. Ist kostenlos, funktioniert problemlos und man kann Daten aus dem Vorjahr übernehmen.
Falls man mehr Komfort bei der Eingabe sowie eine interaktive Beratung haben möchte, würde ich mit Blick auf Preis-/Leistung tax 2025 (ca. 12 bis 15 Euro) oder ein Steuerprogramm von Lidl oder Aldi (ca. 5 Euro) empfehlen.
Hier ein Testbericht: https://www.computerbild.de/bestenlisten/cb-Tests-Finanzen-Steuerprogramm-Test-2025-Steuer-Erklaerung-2024-30898803.html

Besonders engagiertes MitgliedUli am 09.04.2025

Oder Lidl Steuersparer, dieser ist mit 4,99 € günstig, über Buhl laufen die @daten automatisch hinein auch die Steuerbescheinigungen der einzelnen Banken.
Wurden Meldungen von ausländischen Steuerbehörden an das BZSt mitgeteilt, die werden mitgeteilt, so fliesen diese Daten ebenfalls mit hinein. Diese liegen dem Wohnortsfinanzamt vor.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 09.04.2025

Da wird die Steuerberaterzunft für eine Obergrenze gesorgt haben.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 09.04.2025

Hallo Udo, ja wahrscheinlich bräuchte ich den Lohnsteuerhilfeverein gar nicht… Danke für Eure Anregungen! LG Kathrin

Registriertes Community-MitgliedPaul am 09.04.2025

Nur Gehalt und Kapitalerträge das kann man sogar mit dem Papierformular vom Finanzamt. Wobei Elster wohl schneller geht.
Kannst das aus den Vorjahren doch kopieren mit neuen Zahlen.

Ich nehm gerne WISO Buhl für 23 Euro.

Besonders engagiertes MitgliedUwe_007 am 09.04.2025

Danke. Dann werde ich vielleicht doch nochmal die hiesigen Vereine kontaktieren etc.

Eine Pflicht, einen Steuerberater zu nehmen ist mir nicht bekannt,
allerdings die Pflicht unter Umständen (z.B. Mieteinnahmen) eine Steuererklärung zu machen.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 09.04.2025

Mir erschließt sich auch nicht ganz, wieso es überhaupt diese Grenze von 18 000 Euro gibt.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 09.04.2025

Ja, und wenn man - wie ich - außer den Festgeldern und Tagesgeldern nicht viel hat (sonst noch dienstliche Fahrten und Fortbildungen und Pendlerpauschale und Arbeitsmittel), lohnt ein Steuerberater doch gar nicht. Oder bin ich bei mehr als 18 000 Kapitaleinkünften verpflichtet einen Berater zu nehmen? Das wäre mir neu .

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 09.04.2025

Ich habe im Netz recherchiert und auch dort 18 000 Euro gefunden, unabhängig vom Bundesland.

Besonders engagiertes MitgliedUwe_007 am 09.04.2025

Ergänzung: Ich habe auch schon mal mehr als das vierfache für eine Steuerberater-St.Erkl. bezahlt.

Besonders engagiertes MitgliedUwe_007 am 09.04.2025

@ Kathrin
Interessant ... mir wurde von hiesigen Lohnsteuerhilfevereinen gesagt, die Grenze wäre bei 8000 € jährlich.
Hängt diese Grenze vom Bundesland oder von Verein ab oder ist das einheitlich?

Registriertes Community-MitgliedHaral am 09.04.2025

ich nehme elster online

Registriertes Community-MitgliedTIPP am 09.04.2025

da kann ich nur Software von Buhl empfehlen, zb für dieses jahr Tax2025 , übrigens gibt es immer zwischen Weihnachten und Neujahr beim Discounter eine kostengünstige Version ( da heisst es nur anders: statt Tax2025 heißt es Steuer 2024).Und kostetnur 4,99 Euro

Anonymer PosterJoachim Datko (Gast) am 09.04.2025

Eine Alternative sind Programme für den PC, z. B. WISO Steuer.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 09.04.2025

Hallo! Habt ihr einen Steuerberater oder macht ihr eure Steuererklärung alleine? Ich bin seit Jahren bei einem Lohnsteuerhilfeverein und dort zufrieden. Nun erfuhr ich aber, dass ich dort rausfliege, wenn meine Kapitalerträge (und / oder Mieteinnahmen) 18 000 Euro jährlich überschreiten. Ich bin zwar noch darunter, aber es kann in den nächsten Jahren passieren, dass ich darüber liege. Ich bin Lehrerin (Beamtin) und habe im Grunde nichts Kompliziertes, also außer den Zinsen keine weiteren Einkünfte und auch sonst nichts weiter. Da wäre es wahrscheinlich besser die Steuererklärung alleine zu machen, wenn ich die 18 000 Euro überschreite als mir dann einen teureren Steuerberater zu nehmen? Der Lohnsteuerverein kostet etwa 230-250 Euro, ein Steuerberater wahrscheinlich (?) das doppelte. Ich wäre auf eure Meinungen gespannt. Schöne Grüße von Kathrin