Achtung die Verifizierung Empfängernname bei Überweisungen ist ab 9.10.25 nur für Girokonten als Ziel vorgeschrieben, nicht aber für Anlage-, Spar- und Kreditkonten!
Bei meiner Hausbank kommen jetzt die roten Warnhinweise Verfizierung Empfänger nicht möglich, Überweisung auf TG-Konten nur noch möglich, wenn man Überweisung auf eigenes Risikoaktiviert.
Was soll der Käse, das wirkliche Betrugsrisiko sind gerade die Anlagekonten, wenn ein "Vermitler" dem Konden eine Kontonummer als das neue Anlagekonto nennt,
aber das Konto gehört nicht dem Kunden sondern jemand anderem.
Die reinen Anlage-Onlinrbanken (ohne Girokonten) haben vermutlich keine Schnittstelle für die Prüfung des Empfängernnamens implementiert, weil sie in der EU-Vorschrift ausgenommen sind.
Ja Betrug mit Kleinbeträgen z.B. über Kleinanzeigen wird nun erschwert, aber Betrug im 5stelligen Bereich oder noch höher ist weiterhin problemlos möglich.
Besonders dähmlich natürlich meine Hausbank, welche diesen Fall genauso behandelt wie ein Verifizierungsproblem beim Empfängernamen.
Der Fall sollte klar anders behandelt werden als ein Verifizierungsverstoß.
So ähnlich hatte ich mir die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!