Hallo an alle,
Angenommen, ich habe bei Bank A EUR 649,50 Zinsen erwirtschaftet, und zuvor einen Freistellungsauftrag über EUR 1.000 dort eingereicht.
Gelten dann die gesamten EUR 1.000 als „verbraucht“ oder hätte ich dann davon noch EUR 350 Euro für Bank B übrig?
Anders gefragt: Sollte ich den Freistellungsauftrag bei Bank A besser auf EUR 650 aktualisieren um den Rest für Bank B verwenden zu können?
Wie handhabt ihr das?
Danke und Gruß
@J.g. Es ist erst entscheidend, was am Jahresende für Freistellungsaufträge zugeteilt sind. Davor kann man beliebig hin- und herschieben. Ändern geht theoretisch bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres, in der Regel der 28.12. Praktisch sollte man es bis zum 15.12. erledigt haben. Und man kann natürlich den Freibetrag nicht unter die bereits verbrauchten, ausgezahlten Zinsen setzen.
D.h. konkret: Freistellungsauftrag für Bank A auf 650 € ändern und 350 € für Bank B.
Manche Banken (z.B. ING DiBa) erlauben scheinbar nur das Höhersetzen des Betrags, nicht aber das Verringern.
Wichtig: Auf keinen Fall in der Summe der Freibeträge auf über 1.000 Euro kommen (pro Person), sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt - im Wiederholungsfall droht sogar eine Ordnungsstrafe.
Notfalls kann man zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Und man kann natürlich die Freibeträge nur für das laufende Jahr ändern.
@OliverDanke für deine ausführliche ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Zu Oliver's Beitrag noch zur Ergänzung: Ich habe schon bei mehreren Banken folgendes erlebt (Beispiel):
- Ich richte den Freistellungsbetrag für 500€ ein.
- Ich erhalte im Laufe des Jahres (z.B. in den ersten drei Quartalen) 800€ Zinsen brutto, für 300€ davon zahle ich Kapitalertragssteuern.
- Ich erhöhe den Freistellungsbetrag noch innerhalb des Jahres auf 700€.
- Ich erhalte unmittelbar nach der Erhöhung des Freistellungsbetrags die für die jetzt zusätzlich freigestellten 200€ gezahlten Kapitalertragssteuern erstattet.
Verringern kann ich den Freistellungsbetrag anschließend wahrscheinlich nicht mehr (hab ich noch nicht probiert). Ich weiss auch nicht, ob alle Banken das so handhaben, aber ich finde das schon ganz interessant.
"Gelten dann die gesamten EUR 1.000 als „verbraucht“ oder hätte ich dann davon noch EUR 350 Euro für Bank B übrig? "
Der FSA von 1000 € gilt als aufgebraucht, wenn das Konto bereits geschlossen ist, auch wenn die Bank Dir mitteilt, es seien nur 650 € aufgebraucht. Dein Auftrag ist bindend. Für die Bank B bleibt Dir nichts mehr übrig.
@Micha
"- Ich erhöhe den Freistellungsbetrag noch innerhalb des Jahres auf 700€.
- Ich erhalte unmittelbar nach der Erhöhung des Freistellungsbetrags die für die jetzt zusätzlich freigestellten 200€ gezahlten Kapitalertragssteuern erstattet."
Das ist nur möglich, wenn das Konto noch nicht geschlossen wurde. Ansonsten ist der Auftrag des FSA über 500 € für die Bank und Dich bindend.