Sie beziehen sich auf die Einlagensicherung. Wenn die zum Zuge kommt ist die Bank in Schwierigkeiten. Dann wird die Einlagensicherung durch die Umkehrung des SAG (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) wieder aufgehoben mit dem bail in (in die Bürgschaft bringen.
Das ist natürlich falsch. Wenn die Bank in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!