Zur deutschen gesetzlichen Einlagensicherung heißt es oft sinngemäß: den Anlegern wird das Kontoguthaben bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 € erstattet. Der einfachste Fall ist noch klar: wenn EIN Anleger bei EINER Bank EIN Konto hat mit Xxxx € Guthaben, dann wird mindestens 100.000 € davon erstattet. Wie ist das im Detail? Gilt die Einlagensicherung a) pro Person, b) pro Konto, c) pro Bank ? Wie ist es bei Gemeinschaftskonten? Beispiel: zwei Personen haben bei einer Bank zwei Gemeinschaftskonten mit jeweils 150.000 € bzw. 120.000 €. Die Bank ist insolvent, was wird wem mindestens erstattet? Eine grundsätzliche Klärung dazu wäre bestimmt für viele Anleger hilfreich. MfG