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Fragen zur deutschen Einlagensicherung bei Einzel- und Gemeinschaftskonten

Fragen zur deutschen Einlagensicherung bei Einzel- und Gemeinschaftskonten

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 17.03.2023

Generell gilt: maximal 100.000 € pro Kontoinhaber und Bank. Bei einem Gemeinschaftskonto sind daher 200.000 € abgesichert. So einfach :-) Beantwortet das deine Frage?

Registriertes Community-MitgliedRuKoo am 17.03.2023

Zur deutschen gesetzlichen Einlagensicherung heißt es oft sinngemäß: den Anlegern wird das Kontoguthaben bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 € erstattet. Der einfachste Fall ist noch klar: wenn EIN Anleger bei EINER Bank EIN Konto hat mit Xxxx € Guthaben, dann wird mindestens 100.000 € davon erstattet. Wie ist das im Detail? Gilt die Einlagensicherung a) pro Person, b) pro Konto, c) pro Bank ? Wie ist es bei Gemeinschaftskonten? Beispiel: zwei Personen haben bei einer Bank zwei Gemeinschaftskonten mit jeweils 150.000 € bzw. 120.000 €. Die Bank ist insolvent, was wird wem mindestens erstattet? Eine grundsätzliche Klärung dazu wäre bestimmt für viele Anleger hilfreich. MfG