Norisbank hat Neukunden-Angebot 3,85% bis 30.6.2024 verlängert!
https://www.norisbank.de/geldanlage/tagesgeld-festgeld/tagesgeld.html
Achtung: Man verpflichtet sich auf Guthaben >25k ein variables Verwahrentgelt zu zahlen. Wenn EZB den Satz der Einlagefazilität senkt, wird das Verwahrentgelt um ebenso viele Prozentpunkte erhöht und norisbank wird Kunden nicht über diese Änderungen benachrichtigen. "Das angepasste Verwahrentgelt wird im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ und im „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ veröffentlicht."
Quelle: https://www.norisbank.de/medien/norisbank_AGB.pdf
(Seite 8; Sonderbedingungen Verwahrentgelte für Guthaben)
https://www.norisbank.de/service/kontakt-und-wissen/finanzwissen/verwahrentgelt.html ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Im zitierten Preis- und Leistungsverzeichnis steht aber auch nur wenige Zeilen über den genannten Freibeträgen je Anlagesumme:
"Für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten (Top-Girokonto, Girokonto plus,
Basiskonto), Tagesgeldkonten (Top-Zinskonto) und Verrechnungskonten (ZinsMarkt) zahlt der Kontoinhaber ein variables Entgelt („Verwahrentgelt“) in Höhe von derzeit 0,00% p.a."
Oder kurz: Zur Zeit wird kein Verwahrentgelt erhoben.
Die Banken haben sich ja enorme rechtliche Probleme eingehandelt haben, als sie einseitig neue Gebühren wie das Verwahrentgelt eingeführt haben. Sie sind verpflichtet worden,die Zustimmung der Kunden einzuholen. Etliche Kunden haben nicht zugestimmt, was dann wiederum zur Kündigung des Kontos bzw. zur Androhung der Kündigung geführt hat.
Und um sich solchen Aufwand in Zukunft zu sparen, haben die Banken das Verwahrentgelt nicht wieder abgeschafft, sondern auf 0% gesetzt. Damit können sie es bei Bedarf flugs wieder auf > 0% setzen.