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Scalable Capital ändert Verzinsung und Lagerung von Guthaben.

Scalable Capital ändert Verzinsung und Lagerung von Guthaben.

Registriertes Community-MitgliedErnie am 11.12.2024

Vielleicht sollte ich noch klarstellen, dass ich zu diesen, mir im Detail unbekannten und offensichtlich veränderlichen Konditionen das Angebot nicht wahrnehmen werde, da ihm mehrere Merkmale von echtem Tagesgeld fehlen. Weder lege ich auf Treuhandsammelkonten an, noch bei mir unbekannten Banken, noch indirekt in Geldmarktfonds, noch bei einer Bank, die ihre Konditionen unklar und mehrdeutig formuliert.

Wahrscheinlicher ist für mich also eine baldige Kündigung des Depots mangels weiterer Verwendung.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 11.12.2024

@Klaus Wolf,
@Ernie schreibt in seinem Kommentar, wo das Treuhandkonto geführt wird, bei der Deutschen Bank, somit mit deutscher Einlagesicherheit.
Liegen die 100T auf dem Treuhandkonto, so ist es sicher. TR wechselt die Beträge monatlich zwischen Treuhandkonto und Geldmarktfonds, ohne dass der Kunde die Höhe vorher kennt.

Registriertes Community-MitgliedKlaus Wolf am 10.12.2024

Werden alle Partnerbanken namentlich genannt?

Wenn man nicht weiß, bei welcher Partnerbank SC deine Einlagen verwahrt, können diese bei einer Bank landen, bei der du bspw. bereits ein reguläres Tagesgeld- bzw. Festgeldkonto führst. Dadurch könntest du unwissentlich die 100.000-Euro-Grenze überschreiten – ein potenzielles Problem!

Registriertes Community-MitgliedErnie am 10.12.2024

Scalable Capital will zukünftig Guthaben, das nicht im Depot investiert ist, anders verzinsen und lagern als zuvor. Im Zuge der aktuellen AGB-Änderungen werden aktuell 3,25% genannt, die Verzinsung erfolgt tagesgeldähnlich. Weitere Stichworte sind Treuhandsammelkonten bei "Partnerbanken wie Deutsche Bank" und die Anlage des Guthabens in Geldmarktfonds.
Die Änderungen sind in zwei Dokumenten mit 229 und 16 Seiten beschrieben. Mein Eindruck: Trade Republic stand hinsichtlich unübersichtlicher Konstruktion und fehlender Transparenz Pate.

Vielleicht möchte sich der ein oder andere mit den konkreten Bedingungen beschäftigen und sie hier besprechen.
Ich habe auf Seite 2 des 16 seitigen Dokuments nach folgendem Passus aufgehört zu lesen:

"Ich stimme zu, dass mein Guthaben bei Partnerbanken auf Treuhandsammelkonten und bei
qualifizierten Geldmarktfonds verwahrt werden kann. Einlagen auf Treuhandsammelkonten sind
jeweils bis zu 100.000 € je Kundin oder je Kunde und je Partnerbank durch die gesetzliche
Einlagensicherung geschützt. Die Verwahrung bei qualifizierten Geldmarktfonds erfolgt entsprechend den OGAW Schutzstandards und daher nicht entsprechend den Schutzstandards des WpHG und der WpDVerOV."