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Unklarheit über Echtzeitüberweisungen bei Tagesgeldkonten bleibt bestehen.

Unklarheit über Echtzeitüberweisungen bei Tagesgeldkonten bleibt bestehen.

Besonders engagiertes MitgliedJ.g. am 21.01.2025

… übrigens handhabt die ING die Sache besonders clever:
Das klassische Girokonto erlaubt keine ausgehenden Echtzeitüberweisungen. Man kann allerdings für einen Euro monatlich auf die Öko-Variante „Future“ upgraden, die ausgehende Echtzeitüberweisungen erlaubt. So umgeht man dann auch die Verordnung (EU) 2024/886 ;)

Besonders engagiertes MitgliedJ.g. am 21.01.2025

@Stefan Erlich
Das „Problem“ schien zumindest bis vor ein paar Tagen darin zu liegen, dass man mit Echtzeitüberweisungen als optionalem Service noch ein paar Extragroschen generieren konnte :)

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 21.01.2025

Danke Dir Spooky für die Ausführungen! Ein Unding, dass wir im Jahr 2025 überhaupt noch über solche Dinge reden müssen :-( Mein Revolut-Konto macht Echtzeitüberweisungen in nativ und kostenlos schon seit Ewigkeiten. Abbuchungen vom "Tagesgeld" und Geldmarktfonds gehen ebenso in Echtzeit. Und selbst meine neue Bank vom Geschäftskonto (ja, es ist auch eine dieser "neumodischen Startup-Klitschen" ;-)) macht das Ganze standardmäßig auf allen Konten. Verstehe nicht, wo für so viele Banken das Problem liegt ...

Star der CommunitySpooky78 am 20.01.2025

Da das Thema "Echtzeitüberweisung bei Tagesgeldkonten" hier in den vergangenen Wochen wiederholt diskutiert wurde, habe ich einmal bei der BaFin nachgefragt, inwieweit denn nun auch Tagesgeldkonten unter die "Instant Payment"-Verordnung fallen und diese entsprechend umsetzen müssen. Hier nun die - leider nicht sehr ergiebige - offizielle Antwort:

"Die Pflicht zur Entgegennahme bzw. Versendung von Echtzeitüberweisungen gilt für alle Zahlungskonten. Geregelt ist dies in der Verordnung über Echtzeitüberweisungen (Verordnung (EU) 2024/886 von 13.3.2024). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer(s) lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird. Eine allgemeingültige Beurteilung, ob ein Tagesgeldkonto ein Zahlungskonto i.S.d. Verordnung ist, kann seitens der BaFin leider nicht erfolgen."

Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, eine grundsätzliche Pflicht für alle TG-Konten besteht aber offenbar nicht. Es könnte also sein, dass auch nach der im Oktober anstehenden 2. Stufe der Verordnung, die neben dem bereits verpflichtenden Empfang von Echtzeitüberweisungen auch das Versenden in Echtzeit von sog. "Zahlungskonten" vorsieht, weiterhin Tagesgeldkonten einzelner Banken nicht an dem Verfahren teilnehmen (müssen). Entscheidend ist, wie die jeweilige Bank das Konto selbst einstuft. Wenn also z.B. nur Transaktionen mit einem konkreten Referenzkonto akzeptiert werden, würde ich annehmen, dass die Bank in diesem Fall nicht dazu verpflichtet ist, hier eine Echtzeitüberweisung anzubieten. Gleiches dürfte dann vermutlich auch für Verrechnungskonten von Wertpapierdepots gelten.