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Unklarheiten zur Haftung bei Investitionen über Anlagemarktplätze

Unklarheiten zur Haftung bei Investitionen über Anlagemarktplätze

Registriertes Community-MitgliedTeddybär am 19.07.2023

„Wir empfehlen Anlegern mittlerweile fast nur noch die Anlage über Anlagemarktplätze.”
Guten Tag, bisher habe ich die Anlage über Anlagemarktplätze immer gemieden,
da ich über keinerlei Aufklärung über die Haftung des eingezahlten Geldes habe.
Wer und in welchem Ausmaß haftet das Anlageportal, wenn das Pleite gehen sollte.
Oder wird das Geld direkt der Bank zugeführt?
Für die Beantwortung besten Dank vorab.

Star der CommunitySpooky78 am 19.07.2023

In der Regel zahlen Sie bei Anlagemarktplätzen auf ein persönliches Verrechnungskonto bei einer Partnerbank ein, von wo aus ihr Geld dann zur eigentlichen Anlagebank weiter transferiert wird. Bei WeltSparen ist das die Raisin Bank, beim DB ZinsMarkt die Deutsche Bank und bei Zinspilot und Check24 dürfte es meines Wissens nach die Sutor Bank sein. All diese Institute unterliegen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung, so dass Beträge bis 100.000 € dort abgesichert sind. Zudem befindet sich das Geld dort immer nur für wenige Tage, bevor es zu den eigentlichen Anlagebanken weitergeleitet oder - nach Fälligkeit - zur Wiederanlage bzw. zur Rückbuchung auf das persönliche Referenzkonto bereitgestellt wird. Eine mögliche Pleite des Anlageportals hätte somit auch keinerlei Einfluss auf den Zugriff auf Ihre individuelle Anlage, da Portal und Transferbank getrennt sind (auch wenn sie teilweise zur selben Unternehmensgruppe gehören). Das Anlageportal muss insofern gar nicht haften, weil es auf das Geld formal gar keinen Zugriff hat. Die Partnerbanken bzw. deren Einlagensicherungsfonds haften wiederum bis (mindestens) 100.000 €. Es gibt somit zwar sicherlich auch Gründe, die gegen die Nutzung von Anlagemarktplätzen sprechen, die Haftungsfrage zählt jedoch m.E. nicht dazu.